11.10.2022, 09:11
Hallo Fritz
Ob die dir da hilft wage ich zu bezweifeln. Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag stehen hat:
"Der Käufer hat nach der Übergabe kein Anrecht auf jegliche Garantieleistungen. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer frei von jeglicher Verpflichtung und kann für Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden."
Wenn du das unterschreibst, was ja eine Absicherung vom Verkäufer ist, damit der Käufer nicht das halbe Auto renovieren lässt, dann hilft dir auch keine Rechtschutzversicherung.
So zumindest in der Schweiz.
Ob die dir da hilft wage ich zu bezweifeln. Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag stehen hat:
"Der Käufer hat nach der Übergabe kein Anrecht auf jegliche Garantieleistungen. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer frei von jeglicher Verpflichtung und kann für Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden."
Wenn du das unterschreibst, was ja eine Absicherung vom Verkäufer ist, damit der Käufer nicht das halbe Auto renovieren lässt, dann hilft dir auch keine Rechtschutzversicherung.
So zumindest in der Schweiz.
Grüsse
Manu & Mike
C4 geht auch
Manu & Mike
C4 geht auch