29.09.2022, 16:09
Übliche Formulierung in den AGBs der Hersteller ist diese, hier von VW:
Gruß
Edgar
Zitat:Garantiebeginn
Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch den Garantiegeber bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagen Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.
Gruß
Edgar