14.01.2005, 18:31
Was ist denn hier maßgebend?
Die Kosten der durchgeführten Arbeiten im Ausland oder die geschätzte Werterhöhung des Fahrzeugs?
Es mag ja sein, dass eine Tuningmaßnahme den subjektiven Wert des Fahrzeugs erhöht, ob sich dies aber auch in einem höheren zu erzielenden Verkaufspreis niederschlägt, ist fraglich.
Kennt jemand die genauen Bestimmungen?
mit fragendem Gruß
JR
Die Kosten der durchgeführten Arbeiten im Ausland oder die geschätzte Werterhöhung des Fahrzeugs?
Es mag ja sein, dass eine Tuningmaßnahme den subjektiven Wert des Fahrzeugs erhöht, ob sich dies aber auch in einem höheren zu erzielenden Verkaufspreis niederschlägt, ist fraglich.
Kennt jemand die genauen Bestimmungen?
mit fragendem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!