29.05.2021, 20:29
Mein Vorschlag aus gutachterlicher Sicht zu einer sicherheitstechnisch angemessenen Lösung:
Ersatz der offensichtlich beschädigten Felge sowie eine Überprüfung aller, bearbeiteten Felgen mit schriftlicher, qualifizierter Bestätigung der Schadenfreiheit durch den Hersteller oder einen gleichwertigen Fachbetrieb.
Du musst keine Büßerhaltung einnehmen nur weil sich jemand kommerziell ohne ausreichende Fachkenntnisse mit Deinem Eigentum beschäftigt hat. Es geht auch nicht darum einen unnötigen Streit zu provozieren aber der ganze Ärger ist ja nicht von Dir ausgegangen. Deshalb musst Du ihn aber auch nicht einfach so hinnehmen. Inwieweit dieser Anspruch rechtlich durchsetzbar ist wird Edgar beurteilen können.
Ersatz der offensichtlich beschädigten Felge sowie eine Überprüfung aller, bearbeiteten Felgen mit schriftlicher, qualifizierter Bestätigung der Schadenfreiheit durch den Hersteller oder einen gleichwertigen Fachbetrieb.
Du musst keine Büßerhaltung einnehmen nur weil sich jemand kommerziell ohne ausreichende Fachkenntnisse mit Deinem Eigentum beschäftigt hat. Es geht auch nicht darum einen unnötigen Streit zu provozieren aber der ganze Ärger ist ja nicht von Dir ausgegangen. Deshalb musst Du ihn aber auch nicht einfach so hinnehmen. Inwieweit dieser Anspruch rechtlich durchsetzbar ist wird Edgar beurteilen können.