25.05.2021, 21:32
(25.05.2021, 19:36)JR schrieb: Die Werkstatt braucht das nicht unter Lehrgeld zu verbuchen, genau dafür hat sie ja ihre Haftpflichtversicherung.
Gruß
JR
So nicht wieder irgendeiner mit dieser verschwurbelten Vorschadengeschichte auftaucht, mit der sich die Werkstatt selbst die Regulierung der Versicherung zerballert. Das ändert natürlich nichts am Anspruch des TE.
Viele Grüße
Martin
Martin