23.05.2021, 10:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2021, 10:37 von Gelber Bengel.)
Was Werner da schreibt macht Sinn. Lass vom Hersteller des Produkts prüfen ob ein Vorschaden vorgelegen hat. Dagegen kommt auch ein Sachverständiger der Versicherung schwer an wenn es dann zum gerichtlichen Streit kommen sollte. Sicher ist, dass Dich als Kunde nur Schuld trifft wenn grobe Fehlnutzung festgestellt werden würde. Warum solltest Du also bezahlen? Meine Frage zielte übrigens in die Richtung ob der Sachverständige von der Versicherung kam oder ob die Werkstatt einen freien Gutachter bestellt hat, der auch sonst für sie tätig ist.
Betriebliche Haftpflichtverträge können durchaus unterschiedlich gestaltet sein. Ab einer gewissen Schadenquote kann einen der Versicherer schon mal prozentual an der Regulierung beteiligen oder einem drohen den Vertrag zu kündigen. Das hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab. Da kann das Interesse des Versicherten schon groß sein erstmal alles abzulehnen.
Betriebliche Haftpflichtverträge können durchaus unterschiedlich gestaltet sein. Ab einer gewissen Schadenquote kann einen der Versicherer schon mal prozentual an der Regulierung beteiligen oder einem drohen den Vertrag zu kündigen. Das hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab. Da kann das Interesse des Versicherten schon groß sein erstmal alles abzulehnen.