14.03.2021, 03:05
(14.03.2021, 02:13)JR schrieb: Auch wenn das einige nicht gerne hören, wenn der Prüfer seinen Job ernst nimmt, ist das H-Kennzeichen weg.
Zitat:Auszug aus dem Anforderungskatalog des TÜV Süd:
3.2.3.2. Getriebe
Nur Originalausführung oder Getriebe aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
So natürlich ist das also mit dem H-Kennzeichen nicht.
Gruß
JR
JR...
3.2.3.1. Motor Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Da brauchen wir glaub nicht drüber reden. Und aus dem Klappentext:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb derFahrzeugbaureihe, sind zulässig
Für 1980/81 war ein 5-Gang Getriebe locker in dem 10-Jahre Fenster. Und ich kenne hier mehr als "eine Hand voll" C3, die mit 5 Gängen seit vielen Jahren keine Probleme mit der HU haben. jm2c...
Viele Grüße, Martin
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