07.09.2020, 11:14
(05.09.2020, 18:22)Ing.M.Frank schrieb: Richtig, aus oben genannten Gründen... Es stellt sich ja schon allein die absolut rationale Frage, warum dann manche Hersteller so "blöd" sind und für ihre Räder ein Teilegutachten, geschweige denn ABE anbieten, in der die Auflage A01 oder A02 steht und das Ganze dann trotz TGA/ABE begutachtet und eingetragen werden muss. Ist ja dann schön doof der Hersteller wenn er die zusätzliche Odyssee inkl. Mehrkosten durchläuft, weil der Kunde zahlt ja pauschal dann die 90€ für die Abnahme nach §19(2) oder im besten Fall 50€ für die Abnahme nach §19(3) ja trotzdem. Dann würde ja immer ein Festigkeitsgutachen reichen.
Ich denke das ist genug Theorie, habe es erläutert wie es rechtlich aussieht, das kann jeder selbst beurteilen.
Ist doch absolut in Ordnung, wenn es einen aaS(mT), gibt der es stress- und schmerzfrei begutachtet. Dann kann man die Leute ja da hinschicken, sei jedem gegönnt. Finde ich positiv wenn du mit deinen angebotenen Rädern dem Kunde versichern kannst, dass er diese problemlos eingetragen bekommt. Dann weiß der Kunde, dass alles passt und was ihn erwartet.
Gruß Martin
Nicht das Teilegutachten ist mit hohen Kosten verbunden, sondern die Festigkeit. Das ist überhaupt die Grundlage für alles. Danach musst für das TG einen Anbauanfall für genau diese Maße haben und das ist öfters nicht gegeben + sehr oft auch kein QM beim jeweiligen Vertrieb. By the Way eine ABE für Räder welche für die C5, C6, C7 etc. habe ich auch noch nicht gesehen. Max. ein TG. Aber Back to Topic...