23.07.2020, 21:28
Ich finde die Regeln der aktuell gültigen NRW-Coronaverordnung missverständlich.
Zum einen gibt es das Kontaktverbot, d.h. es dürfen sich nach § 1 max. 10 Personen treffen.
Zum anderen sind nach § 13 Versammlungen und Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt.
Was gilt denn jetzt?
Zum einen gibt es das Kontaktverbot, d.h. es dürfen sich nach § 1 max. 10 Personen treffen.
Zum anderen sind nach § 13 Versammlungen und Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt.
Was gilt denn jetzt?