16.06.2020, 11:37
(16.06.2020, 01:11)René K. schrieb: Headers, Tube Arms front axle, Coilover Springs rear axle... alles nicht eintragungsfähig.
Ich würde die Finger davon lassen und weitersuchen.
Mit der Karre bekommst Du hier in Deutschland nie einen vernünftigen TÜV mit H-Zulassung!
Gruß....
René
Warum soll das nicht eintragungsfähig sein? Kenne mehrere C3, die fahren auf ihrem H-Kennzeichen legal noch ganz andere Umbauten. Also, wenn man es nicht original braucht und die Sachen eintragungsfähig oder bereits eingetragen sind, wäre das für mich absolut kein Hinderungsgrund. Vor allem weil die C3 damit als Driver deutlich besser fährt als original.
Grüße
Harald