16.06.2020, 10:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.06.2020, 10:12 von Gelber Bengel.)
Wie Edgar gerade schrieb legt die Kurzbewertung ( nicht Kurzgutachten, da einige für ein Gutachten erforderliche Bestandteile wie Probefahrt, technische Prüfung etc. fehlen) die Höchstentschädigung zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses fest. Ausserdem berechnet sich die Kaskoprämie danach. Im Schadenfall erfolgt seitens des Versicherers immer eine neue Beurteilung der Marktsituation des Fahrzeugs. Im Übrigen stellen die 50tsd.€ bei vielen Versicherungen eine Grenze zwischen Kurzbewertung und Vollgutachten dar. Man gibt damit uns Gutachtern die Chance zur genaueren Überprüfung des Fahrzeugs da wir im worst case für die von uns testierte Summe haften müssen.