04.02.2018, 16:06
Das Thema DeSoto ist doch im TÜV-Anforderungskatalog unmissverständlich beschrieben:
Oliver, bezüglich Lautstärkevorschriften gelten grundsätzlich die Regeln bei EZ des Fahrzeugs.
Außerdem brachten die letzten Änderungen im Anforderungskatalog Erleichterungen und keine Verschärfungen.
Gruß
JR
Zitat:3.2.3.1. Motor
● Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
● Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.
● Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
● Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig.
● Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.
Oliver, bezüglich Lautstärkevorschriften gelten grundsätzlich die Regeln bei EZ des Fahrzeugs.
Außerdem brachten die letzten Änderungen im Anforderungskatalog Erleichterungen und keine Verschärfungen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!