02.06.2015, 11:53
Nur mal so zur Info:
Vertrag ist Vertrag. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Rechtsanspruch auf Stornierung einer Zimmerbuchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Abs. 2 BGB zu bezahlen.
Die Einräumung von Stornofristen ist ein Entgegenkommen der Hotels.
Gruß
Edgar
Vertrag ist Vertrag. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Rechtsanspruch auf Stornierung einer Zimmerbuchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Abs. 2 BGB zu bezahlen.
Die Einräumung von Stornofristen ist ein Entgegenkommen der Hotels.
Gruß
Edgar