23.11.2014, 22:15
Hallo Alle,
wollte mal fragen, ob Spinner caps (Bild geht nicht weil zu gross,fragt nicht)Tüv konform sein können.
Ich habe die 69 BB mit Spinnern (einer fehlt halt).
Ich habe aber noch einen kompletten Satz Spinner (jeder wird mit drei keinen Imbusschrauben festgemacht, dann der eigentliche Spinner draufgeschraubt), die ich am T-Bird festmachen wollte.
Hier im Forum hab ich nun gelesen, dass Spinner gar nicht mehr durch den Tüv gehen. Eingetragen ist nichts und E-Kennzeichnung sowieso nicht.
Stimmt das so?
Oder gibt es da Spielräume?
Greets, Oli
wollte mal fragen, ob Spinner caps (Bild geht nicht weil zu gross,fragt nicht)Tüv konform sein können.
Ich habe die 69 BB mit Spinnern (einer fehlt halt).
Ich habe aber noch einen kompletten Satz Spinner (jeder wird mit drei keinen Imbusschrauben festgemacht, dann der eigentliche Spinner draufgeschraubt), die ich am T-Bird festmachen wollte.
Hier im Forum hab ich nun gelesen, dass Spinner gar nicht mehr durch den Tüv gehen. Eingetragen ist nichts und E-Kennzeichnung sowieso nicht.
Stimmt das so?
Oder gibt es da Spielräume?
Greets, Oli
Greets, OLI