26.09.2014, 15:47
Die Sprachaufzeichnung dürfte uns hier wohl nicht tangieren, wenn man den Beifahrer vorher einwilligen läßt.
Die Rennleitung könnte dies dafür aber in einem, nach einem Unfall beschlagnahmten Fahzeug interessieren.
Gruß
Edgar
Die Rennleitung könnte dies dafür aber in einem, nach einem Unfall beschlagnahmten Fahzeug interessieren.
Gruß
Edgar