26.08.2014, 12:46
Aus eigener gemachter Erfahrung kann ich nur zur Geschäftsbeziehung mit Fa. Bien anmerken, daß man sich Vereinbarungen schriftlich dokumentieren und bestätigen lassen sollte.
Das Erinnerungsvermögen an manche aufgrund jahrelanger Bekanntschaft mündlich vereinbarten Vorgänge ist doch recht eingeschränkt bis hin zur Amnesie.
Das Erinnerungsvermögen an manche aufgrund jahrelanger Bekanntschaft mündlich vereinbarten Vorgänge ist doch recht eingeschränkt bis hin zur Amnesie.
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