12.08.2014, 18:58
Die "Bananenrepublik" bei unseren H-Kennzeichen ergibt sich - leider - aus §21c Abs. 1 StVZO:
"Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen."
Iist also tatsächlich vom Bundesland und vom Prüfer abhängig... Hast Du aber erst mal alles drin, was Du brauchst, dann klappt es i.d.R. auch in einem anderen Bundesland.
Blöd, ist aber so
"Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen."
Iist also tatsächlich vom Bundesland und vom Prüfer abhängig... Hast Du aber erst mal alles drin, was Du brauchst, dann klappt es i.d.R. auch in einem anderen Bundesland.
Blöd, ist aber so
Viele Grüße, Martin
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