03.05.2014, 11:52
Hallo JR,
ich habe nicht von "Überzeugungen" sondern von Vermutungen gesprochen. Immerhin beschreibst Du das dann am Ende des Textes richtig.
Ich begrüße es ja, daß wir dort parken können.
Mag ja alles stimmen, was Du hinsichtlich der Genehmigung schreibst. Es würde auch beweisen, wie flexibel die Ordnungsbehörde sein kann. Schon in meinem ersten Beitrag habe ich damit deutlich gemacht, daß die Ordnunsgbehörde sich in diesem Falle flexibel verhalten hat. Ermessensspielraum eben, der im Falle von Bielefeld nicht genutzt wurde.
Mir kam es aber auch darauf an zu zeigen, daß sich andere kleinlich dran stoßen können.
Ich glaube aber nicht, daß nach einer Anzeige eines Anwohners oder konkurrierenden Gaststättenbetreibers unter Hinweis auf ausgewiesene Stellflächen, (angebliche) Verfestigung des Bodens oder andere (vorgeschobene) Gründe die Genemigung der Ordnungsbehörde aufrechterhalten werden kann. Immerhin wird auch über den Wurzelbereich eines Baumes gefahren.
Aber wir kommen jetzt vom Thema ab.
Das ist: Ermessenspielraum; was muß/kann eine Behörde tun, was muß/darf sie unterlassen.
Grüße
Axel
ich habe nicht von "Überzeugungen" sondern von Vermutungen gesprochen. Immerhin beschreibst Du das dann am Ende des Textes richtig.
Ich begrüße es ja, daß wir dort parken können.
Mag ja alles stimmen, was Du hinsichtlich der Genehmigung schreibst. Es würde auch beweisen, wie flexibel die Ordnungsbehörde sein kann. Schon in meinem ersten Beitrag habe ich damit deutlich gemacht, daß die Ordnunsgbehörde sich in diesem Falle flexibel verhalten hat. Ermessensspielraum eben, der im Falle von Bielefeld nicht genutzt wurde.
Mir kam es aber auch darauf an zu zeigen, daß sich andere kleinlich dran stoßen können.
Ich glaube aber nicht, daß nach einer Anzeige eines Anwohners oder konkurrierenden Gaststättenbetreibers unter Hinweis auf ausgewiesene Stellflächen, (angebliche) Verfestigung des Bodens oder andere (vorgeschobene) Gründe die Genemigung der Ordnungsbehörde aufrechterhalten werden kann. Immerhin wird auch über den Wurzelbereich eines Baumes gefahren.
Aber wir kommen jetzt vom Thema ab.
Das ist: Ermessenspielraum; was muß/kann eine Behörde tun, was muß/darf sie unterlassen.
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer