02.05.2014, 17:24
Hmm, Tommy, ich sehe noch nicht ganz das Problem.
Für die Stadt, die es gar nicht gibt, gibt es zwei Möglichkeiten, mit Autos umzugehen, die außerhalb des eigentlichen Veranstaltungsgeländes verbotswidrig geparkt werden:
- Entweder sie verzichten an dem Tag generell aufs Knöllchen schreiben oder
- sie verpassen allen Falschparkern einen Knollen.
Man hat sich dort für Variante 2 entschieden.
Eine Rechtsgrundlage, weswegen lediglich ein Oldtimer knöllchenbefreit werden sollte, ist schwierig darstellbar.
Das hat mMn auch nichts mit Fingerspitzengefühl zu tun, denn stell Dir vor, die erlassen Dir das Ticket oder geben Dir keines, weil Du ja so ein tolles Auto hast, und der Golf-Besitzer, der hinter Dir stand und auch eins an der Scheibe hatte, bekommt das mit.
Dann stünde aber Bielefeld in Flammen.
Gruß
JR
Für die Stadt, die es gar nicht gibt, gibt es zwei Möglichkeiten, mit Autos umzugehen, die außerhalb des eigentlichen Veranstaltungsgeländes verbotswidrig geparkt werden:
- Entweder sie verzichten an dem Tag generell aufs Knöllchen schreiben oder
- sie verpassen allen Falschparkern einen Knollen.
Man hat sich dort für Variante 2 entschieden.
Eine Rechtsgrundlage, weswegen lediglich ein Oldtimer knöllchenbefreit werden sollte, ist schwierig darstellbar.
Das hat mMn auch nichts mit Fingerspitzengefühl zu tun, denn stell Dir vor, die erlassen Dir das Ticket oder geben Dir keines, weil Du ja so ein tolles Auto hast, und der Golf-Besitzer, der hinter Dir stand und auch eins an der Scheibe hatte, bekommt das mit.
Dann stünde aber Bielefeld in Flammen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!