08.01.2014, 18:58
Ich bin da ganz bei Matthias; es dürfte einfacher werden, da die Regelungen in 1) – 3) eindeutig sind. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob der Punkt 1) von einem Zollbeamten sachkundig beschieden werden kann, es sollte idealerweise ein Nachweis/Gutachten vorliegen, welches diese Punkte positiv bestätigt. Dieses könnte ein FIVA Fahrzeugpass (wenn der Zoll mit einem solchen Dokument etwas anfangen kann) oder ein H-Gutachten sein. Fraglich ist wie man vor der Verzollung an letztes herankommen kann. Den Gutachter mit zum Zoll nehmen?
Es bleibt abzuwarten wie sich die Sache entwickelt. Die ersten Versuche werden alle klüger machen…
Frank
Es bleibt abzuwarten wie sich die Sache entwickelt. Die ersten Versuche werden alle klüger machen…
Frank