08.01.2014, 11:33
Ich hatte es bei meiner Corvette mal mit dem Finanzgericht Hamburg (zuständig für die Zollsachen) diskutiert. Leider verlor ich damals, da es das leidige Urteil zum Flügeltürer SL gibt. (dieser ist leider nicht verhältnismäßig selten, so dass 9705 nicht anzuwenden war)
Die aktuelle Fassung ändert die Rechtslage tatsächlich, denn die bisher zu prüfenden weiteren Kriterien wie, geeignet zur Aufnahme in eine Sammlung, verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, und Gegenstand eines Spezialhandels, sind jetzt bei Erfüllung der Positionen 1)-3) unterstellt.
M.E. wird es einfacher.
tschüß
Matthias
Die aktuelle Fassung ändert die Rechtslage tatsächlich, denn die bisher zu prüfenden weiteren Kriterien wie, geeignet zur Aufnahme in eine Sammlung, verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, und Gegenstand eines Spezialhandels, sind jetzt bei Erfüllung der Positionen 1)-3) unterstellt.
M.E. wird es einfacher.
tschüß
Matthias