22.07.2013, 00:22
Zitat:Ich vermute, ein Mittelsmann wird das Auto gekauft haben, damit es juristisch schwer fällt, dem Händler nachzuweisen, dass er von dem Wasserschaden wusste. Schlimmstenfalls muss er das Auto somit zurücknehmen, hat aber denke ich keine "Sorge", wegen Betruges verurteilt zu werden.
Wenn ich das Wort "vermute" höre wird mir manchmal echt schlecht!
Der Andreas wird ja wohl selber wissen wer sein Auto gekauft hat und wie viel er dafür bekommen hat.