19.04.2013, 09:50
Zitat:Original von Seapilot
@Edgar, die Frage wäre warum ein ungestempeltes Kennzeichen, als Ersatz für das verdeckte, bei einem Fahrradträger erlaubt ist.
Oder liegt die Problematik in der unzulässigen Größe des angebrachten, ungestempelten Kennzeichens?
Knut
Weil das Gesetz es so vorsieht:
"Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich." FZV §10 Abs. 9
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie