18.04.2013, 23:14
Zitat:Original von Seapilot
Mal so in den Raum geworfen, wenn ein Fahrradträger am Heck eines Fahrzeuges das Kennzeichen verdeckt, dann ist es doch völlig legal ein ungestempeltes Kennzeichen an dem Fahrradträger zu montieren. Das wird doch zigtausendfach so praktiziert. Wo ist da der Unterschied zu einem ungesiegelten Kennzeichen am Fahrzeug, wenn zumindest ein Kennzeichen angebracht ist das die entsprechenden Stempel trägt?
Knut
---- das sieht aber vorn an der Vette Schei$$e aus
H1