01.04.2013, 10:59
So wie ich es verstehe, sind die Felgen schon mit einer anderen Reifengröße eingetragen.
Also dürfte doch die Montierbarkeitsbescheinigung dem Prüfer reichen.
Natürlich muss der Abrollumfang passen und das Rad ausreichend
abgedeckt sein und auch genügend Platz im Radkasten haben.
Also dürfte doch die Montierbarkeitsbescheinigung dem Prüfer reichen.
Natürlich muss der Abrollumfang passen und das Rad ausreichend
abgedeckt sein und auch genügend Platz im Radkasten haben.
Gruß, Mathias