16.10.2012, 22:58
Doch, muss er. Der Gesetzgeber sieht eine Sachmangelhaftung im Kaufrecht vor. Vom Gesetz kann jedoch mittels Individualabrede abgewichen werden. Eine solche Abrede steht jedoch nicht Unternehmern frei, die eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkaufen.
Merke: Wer etwas verkauft, muss zwingend die Gewährleistung ausschließen, ansonsten haftet er für die Mangelfreiheit der Sache!
Merke: Wer etwas verkauft, muss zwingend die Gewährleistung ausschließen, ansonsten haftet er für die Mangelfreiheit der Sache!