02.03.2004, 16:36
Zitat:(...) wurde von einem Inkassobüro aus Deutschland eingezogen (...)
Auch ein Inkassobüro kann nicht vollstrecken! Leider lassen sich immer wieder Leute von den rüden Einschüchterungsmethoden dieser Büros beeindrucken und zahlen auf Forderungen, die sie vielleicht garnicht erfüllen müssten. Inkassobüros haben keinerlei rechtliche Handhabe, die über die von Privatpersonen hinausgeht! Das einzige, was sie von diesen unterscheidet ist die amtliche Erlaubnis, fremde Forderungen einzuziehen. Fehlt diese Genehmigung (kommt auch immer mal wieder vor) macht sich das I.-Büro wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz strafbar, denn ansonsten dürfen nur RAe fremde Rechtsangelegenheiten (dazu gehört auch Forderungseinzug) in eigenem Namen und gegen Gebühr besorgen!
Wenn Du auf deren Anforderung nicht gezahlt hättest, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert. Es besteht eben kein "vollstreckbarer Titel", den das Büro mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers (und nur der kann Zwangsvollstrecken!) hätte beitreiben können.
Noch eine Annekdote am Rande:
Inkassobüros schicken ja regelmäßig ihre eigenen Gebührenrechnungen mit. Wenn der "Schuldner" jetzt nicht bezahlt, muß der Gläubiger den Anspruch gerichtlich durchzusetzen versuchen. Hierzu bedient er sich in der Regel eines Anwalts, der oftmals neben seinen eigenen Gebühren auch die des Inkassobüros geltend macht. Regelmäßig wird er bezüglich der Inkassokosten abgewiesen, da dies eine unzulässige Doppelt-Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten darstellt! Die Inkassobüros sind dann angeschmiert, bzw. der "Gläubiger", weil er das Inkassobüro und seinen Anwalt bezahlen muß!
Was jetzt schließlich die Bußgeldproblematik angeht, so ist das Risiko für jemanden, der sich regelmäßig im Staat des "Tatorts" aufhält (wie z.B. Werner) natürlich ungleich höher, als für einen gelegentlichen Touristen. Beim nächsten schwereren Verstoß kommt möglicherweise auch die ungesühnte "Altlast" mit auf's Tablett und dann kann es richtig unangenehm werden .
Trotzdem: "Vollstreckt" können ausländische Bußgeldbescheide (mit Ausnahme von Österreich) in Deutschland (noch) nicht werden!
Gruß
Tripower