26.07.2012, 10:15
Ob ein Fahrzeug durch den TÜV kommt oder nicht sagt erstmal gar nichts. Wie richtig dargestellt, muss die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Ob sie das kann, hängt sehr davon ab, welche Vorgaben sie von den zuständigen Landesverwaltungsämtern bekommen haben. In vielen teilen Deutschlands wird das sehr restriktiv gehandhabt. Ohne Ausnahmegenehmigung ist die Fahrt unter Umständen schneller vorbei als einem lieb ist. Der TÜV kann nichts gegen das Gesetz abnehmen und dort steht nun mal, dass man zwingend eine SRA benötigt.