24.02.2004, 14:59
Zitat:Ehrlich ?
Leider ja, denn das Gesetz hält da eine Reihe böser Fallstricke parat.
Wenn ich jemanden gegen Bezahlung in meinem Auto befördere, dann betreibe ich in den Augen des Gesetzes ein Mietwagengewerbe (z.B. Taxi). Die Gleichung heißt :"Beförderung gegen Entgelt".
Ausnahmen können bei nur gelegentlichen Fahrten gemacht werden und wenn das "Entgelt" nachweislich nur zur Deckung der Kosten dient. Das wäre zwar wahrscheinlich bei der Berlin-Tour der Fall, aber die Diskussionen (und Beweislast) gegenüber der Behörde hat man erst einmal am Hals. Man könnte versuchen, das mit dem zuständigen Amt im Vorfeld zu klären
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Die beschriebene "Spendenlösung" ist da unkomplizierter, denn hier besteht ja keine notwendige Abhängigkeit zwischen Beförderung und Zahlung (der Spende). Zudem denke ich, daß auf dem Wege mehr zusammenkäme als bei festen Beträgen.
Gruß
Tripower
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