04.02.2012, 14:48
Zitat:Original von Maseratimerlin
Was soll daran juristisch korrekt oder unkorrekt sein, da geht es um Sprache und Wortbedeutung, Wenzel.
ehemalig [Adjektiv] Bedeutung: einstig, vergangen, alt, früher, gewesen, verflossen.
Es ist und bleibt also Gils ehemaliges Auto, egal ob Anette es nach Gil gefahren hat.
Klug*******nden juristischen Gruß
Edgar
Ihr Korinthenschei$$er!
Na, dann werd ich mal kommen und kuckuck machen! Dabei!