22.01.2004, 13:48
Zitat:Wenn die Polizei ein Fahrzeug mit einer solchen Nummer
im Straßenverkehr sieht, wird das dem Strassenverkehrsamt
gemeldet. Ort, Datum, Uhrzeit usw. Das Auto wird in der Regel nicht angehalten!!!
Irgendwann wird der Besitzer dieser Nummer dann aufgefordert,
das Fahrtenbuch vorzu legen. Wenn dann eine polizeilich gemeldete
Fahrt nicht im Fahrtenbuch steht, ist das schöne 07er Kennzeichen
schlagartig weg. Zusätzlich ist eine Strafe fällig!
Und das ist in Ordnung so! Wenn sich jemand schon ne Extrawurst braten darf und ne Menge Geld an Steuern und Versicherungen spart, dann soll er sich bitteschön auch an die daran geknüpften Bedingungen halten.
findet Ecki