20.08.2011, 10:10
Zitat:Original von jeepfürst
staatliche Autorität reitzt mich einfach zum Wiederspruch
Herbert
Ach, lass sie doch. Sie machen ihren Job und wenn sie sich im Rahmen verhalten und man ein 100% safes Auto hat und selbst weder unter Alkohol- oder Drogeneinfluß steht läuft es doch immer entspannt.
Mir hat letztens einer der Musikanten gesagt - nachdem er mein Klebeschild mit Nichtoriginalschrift sah - "bevor sie so rum fahren, fahren sie lieber ohne"
Auch bin ich kürzlich vor den Augen einer Polizeistreife unachtsam bei ROT über die Ampel gegangen. Sie sprang aus dem Auto und meinte, dass das wohl die Höhe sei einfach vor der Polizei bei ROT über die Ampel zu gehen. Ich lächelte sie an und erklärte ihr wahrheitsgemäß, dass ich zu sehr in Gedanken vertieft war und ich natürlich nicht provozieren wollte. Sie grinste und meinte ich solle mich jetzt mündlich verwarnt fühlen.
Zitat:Original von Maseratimerlin
Nö, die Frage des Beamten ziehlt auf § 30 Abs. 1 S. 3 StVO der das “unnütze” Hin- und Herfahren verbietet. Die Vorschrift wird jedoch allgemien als verfassungswidrig angesehen, da sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.
War diese Bestimmung nicht unlängst Grundlage eines Strafzettels der einer Frau wegen "sinnlosem Rumfahren" ausgestellt wurde und dann durch die Presse geisterte?