04.05.2002, 12:52
Hi Memphis !
Das Problem kenne ich zu gut. Um das Fahrverbot
von 4 Wochen kommst Du kaum rum. Allerdings
kannst Du es bis zu 4 Monaten schieben, d.h. innerhalb
von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides
nach belieben auf der Behörde abgeben.
Die schon erwähnte Kurzzeitverjährung von 3 Monaten
solltest Du im Auge behalten.
Falls Du NICHT Halter des Fahrzeuges bist, ist es kein
großes Problem ungeschoren aus der Sache
zu kommen. (Anleitung auf Wunsch)
Noch eine Möglichkeit: Einen anderen Fahrer angeben,
der bei der Sache mitspielt. Vielleicht haste ja jemanden
im Bekanntenkreis der den Lappen hat, aber kein
Auto fährt. Für den ist es ja egal ob das Teil im Nachtschrank
oder mal 4 Wochen auf dem Amt liegt. (Hab ich schon
so gemacht)
Mein Tip für die Zukunft:
Radarwarner (Valentine 1 oder Bel 980) und Laserblinder
Das Problem kenne ich zu gut. Um das Fahrverbot
von 4 Wochen kommst Du kaum rum. Allerdings
kannst Du es bis zu 4 Monaten schieben, d.h. innerhalb
von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides
nach belieben auf der Behörde abgeben.
Die schon erwähnte Kurzzeitverjährung von 3 Monaten
solltest Du im Auge behalten.
Falls Du NICHT Halter des Fahrzeuges bist, ist es kein
großes Problem ungeschoren aus der Sache
zu kommen. (Anleitung auf Wunsch)
Noch eine Möglichkeit: Einen anderen Fahrer angeben,
der bei der Sache mitspielt. Vielleicht haste ja jemanden
im Bekanntenkreis der den Lappen hat, aber kein
Auto fährt. Für den ist es ja egal ob das Teil im Nachtschrank
oder mal 4 Wochen auf dem Amt liegt. (Hab ich schon
so gemacht)
Mein Tip für die Zukunft:
Radarwarner (Valentine 1 oder Bel 980) und Laserblinder
Gruß
Stevie
Stevie