Steuerbetrug H-Kennzeichen
#31
Ich habe gerade mal in die Papiere meiner C2 geschaut - die ist ja richtig laut.

Luftfilter, Fächerkrümmer und Auspuffanlage sind eingetragen

Standgeräusch 96P (+ 5db - "Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet")
Warum die C2 unter jüngere Fahrzeuge fällt, keine Ahnung.

Fahrgeräusch 84 dbA

Weiterhin sind die 275er hinten und 265er vorn auf 15 Zoll in Verbindung mit der Verbreiterung eingetragen.

Wird bei einer Kontrolle durch einen unwissenden Volldeppen aber trotzdem nicht einfach.

Gruß Thomas
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#32
JR hat schon auf die anzuwendenden Vorschriften hingewiesen und danach kommt man mit einem originalen oder zeitgenössig nach den Vorschriften getunten Fahrzeug nicht in die Gefahr, seine H-Zulassung zu verlieren.

Die erlaubten Lautstärken und die richtige Messmethode je nach Baujahr haben wir hier doch schon einmal ausführlich besprochen, den Thread kann man doch finden.

Die Anforderungen sind bei der H-Zulassung mal ausnahmsweise ziemlich präzise formuliert, was ja bei Gesetzen und Verordnungen nicht immer der Fall ist.

Das alles schützt natürlich nicht vor Polizisten ohne Sachkenntnis. Gegen deren unqualifizierte Maßnahmen muss man sich dann rechtlich erwehren.

Grundsätzlich ist es aber doch zu begrüßen, daß die Auswüchse bei den H-Kennzeichen eingedämmt werden.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#33
Hi Edgar,

für aktuell zugelassene H-Oldtimer müssten doch ohnehin die am Zulassungstag geltenden Vorschriften für die H-Zulassung und damit das damalige Oldtimer-Gutachten maßgeblich sein, Stichwort Bestandsschutz, oder irre ich mich da?

Problematisch wird es mE wenn man einen Oldtimer abmeldet und ihn wieder mit H-Kennzeichen anmelden will. Gelten dann andere Vorgaben bzgl. H-Gutachten müsste man doch vermutlich ein neues Gutschten machen lassen und damit auch die neuen Vorgaben erfüllen, oder?

Das würde bedeuten: Bloß nicht abmelden und auch kein 07er-Kennzeichen benutzen weil man sonst bei der Wiederzulassung Ärger bekommen könnte. Vielleicht kannst du ja noch was dazu sagen, inwiefern meine Schlussfolgerungen stimmen oder auch nicht.

Viele Grüße, Mirko
[Bild: cch_st.png]
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#34
Die H-Vorschriften wurden in den letzten Jahren nicht verschärft. Was damals nach Gutachten H-tauglich ist, ist es heute immer noch.

Sollte damals allerdings bereits ein Gefälligkeitsgutachten erstellt worden sein, kann jederzeit das H-Kennzeichen wieder aberkannt werden.

Wie bereits gesagt, die H-Vorschriften wurden in den letzten zehn Jahren nicht verschärft, eher im Gegenteil sogar erleichtert.
Das Problem, das hier gelöst werden soll, ist also in realiter nicht existent.

Wenn der Fahrzeugbrief einmal umgeschlüsselt wurde auf "Oldtimer", dann muss nach Abmeldung bei Wiederinbetriebnahme kein neues Gutachten erstellt werden.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#35
Da bin ich gar nicht gefordert, Mirko, JR hat alles schon erklärt.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#36
Danke JR, dann ist es ja viel besser als gedacht: Einmal ein reguläres Gutachten, neue Papiere besorgen und die gut aufheben.

Viele Grüße, Mirko
[Bild: cch_st.png]
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#37
meStefan: ".... Desoto ... mit dem 350er SB ...."
Welches Bj. hat der DeSoto und ab wann gab es den 350er? Einfach mal die Differenz ausrechnen
und mit zitierten Anforderungskatalog abgleichen. Ausserdem kann Mopar mit GM irgendwie nicht klappen argumentativ.

Alles andere ist doch "geregelt". Lautstärkeeinschätzungen vor Ort und das Verhalten der
Exekutivkräfte sind genauso zu beurteilen wie in dem "Mannheim-Thread" und unabhängig von Hakenzeichen.

Die db-Eintragungen (und andere auch) in den KFZ-Dokumenten alter Fahrzeugen sind wiederum
durch unwissende und falsch abtippende Zulassungsstellenfachkräfte sehr unterschiedlich.
Darüber gab es auch schon einen Thread. Irgendwo.

Hallo-gruen  , ...........
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#38
Man kann auch mit dem richtigen Verhalten einiges regeln...möglichst nicht durch die Innenstadt cruisen, sondern raus aufs Land...die Dorfpolizei ist meist nachsichtiger und die Kontrolldichte ist viel geringer. Bei Ortsdurchfahrten sachte mit dem Gas....wer bei jeder Ampel das Gas aufreisst, oder sonstwie fährt wie ein Irrer, darf sich nicht wundern, wenn Polizisten aufmerksam werden. Auf einsamen Landstrassen gibt es auch keine grünen Oberlehrer, die sich Kennzeichen aufschreiben, etc....mein Karren laufen alle auf 07er...die miesten sind original un mit dem Rest versuche ich nicht aufzufallen....und da ich nicht regelmäßig zum TÜV muss, kann man damit durchkommen. Ich befolge allerdings obige Regeln und versuche nicht negativ aufzufallen. Bei den H-Kennzeichen wundert man sich, wie die Jungs es regelmäßig durch den TÜV schaffen...
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#39
Hi,

ist etwas off-topic: Wie hältst du das mit den Papieren für den Fall, dass du mal einen deiner 07er-Oldies verkaufst? Nach 7 oder 10 Jahren, die die Autos nicht mehr zugelassen waren, werden doch so weit ich weiß die ganzen Papiere auf den Ämtern entsorgt, sodass du (bzw. der Käufer) bei einer Neuzulassung einen neuen Brief bekommen und damit alle vorherigen Eintragungen futsch sind?

Viele Grüße, Mirko
[Bild: cch_st.png]
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#40
Die Lautstärke ist kein Problem, wenn man halbwegs vernünftig bleibt.

Standgeräusch: Das dient der Polizei nur für einen Grobcheck, ist das Standgeräusch max. das im Schein eingetragen, dann lassen Sie Dich in Ruhe. Interessant ist es wenn beim Fahrgeräusch das N dahinter steht, dann gilt eine andere Messmethode. es wird in 7,5 meter Abstand gemessen. Das machts für die Grünen schwierig, weil es da dann auch keine Nebengeräusche geben darf die "mitgemessen" würden, also am Strassenrand wird das keine belastbare Messung ergeben. Das würde ich im Fall der Fälle mal vorsichtig einfließen lassen.

Fahrgeräusch: Das ist eine aufwendigere Messung, es wird mit 50 kmh im mittleren auf die 20 m lange Messstrecke zugefahren, dann Vollgas die 20 m lang was da gemessen wird ist das Fahrgeräusch .
Automatikfahrer habens da besser, gleiches Procedere, aber auf die messtrecke in D zufahren, und ohne Kickdown beschleunigen. das tut sich bezgl. Drehzahl bei sereiennahen autos nicht so viel, als dass da Mords DB dabei rauskommen. Damit können Automatic autos insgesamt lauter sein als die Schalter.

Für die C3 liegt das Fahrgeräuschmaximum bei 82 db, ob die sog. "Sportwagenregel" heut noch gilt??? Müsste eigentlich schon, aber dazu hab ich noch nicht belastbares gefunden. Wenn ja dann wären es 84 DB das ist eigenlich schon ein orentlicher Krach.

Herbert
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