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Endlich ist es soweit. Am Montag wird mein neues 74er Baby das erste mal den deutschen Asphalt unter den Füßen haben
Das Auto stammt aus der Gegend von New York und wurde mehr gepflegt als gefahren.
Da ich die Lady gleich mal ca. 650 km von Rotterdam nach Hause fahren muss (und will), wollte ich mal fragen, ob es technisch gesehen was zu beachten gibt. Ich weiß leider nicht, wann das Auto das letzte mal so weit bewegt wurde und wie es mit Stau zurechtkommt. Als ich in New York kurz damit gefahren bin, lief alles bestens, nur der Tank ist gerade restlos leer.
Hier sind mal paar Bilder von dem Teil: https://corvetteforum.de/thread.php?thre...r=0&page=4
Klar, die Flüssigkeiten (Öl, Kühlwasser etc.) und den Reifendruck prüfen, werd ich machen. Aber sonst?
Gruß Daniel
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Hallo Daniel,
herzlichen Glückwunsch zu deiner Corvette !!!
Auf ausreichend Kühlerfrostschutz achten,bei uns ist´s recht kalt,und nicht jeder Amerikaner hat
Frostschutz drin !
Gruß Hermann
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Hy Daniel,
erstens Gratulation,
zweitens ein gut gemeinter Rat....(Ohne zu wissen in welchem Detail du bereits dein Fahrzeug bei Kauf überprüfen konntest und wieweit es in Schuss gehalten wurde).
Hab einen Freund dabei, der dich im Fall der Fälle abschleppen kann.
650km sind keine Pappenstiel in einem alten Auto, das man selber noch nicht ausreichend kennengelernt hat.
Ich erspare mir die üblichen Flüssigkeitsüberprüfungen, das kennst du selber, ich würde jedenfalls bei der Fahrt genau auf Geräusche hören, die sich verändern, die Instrumente stets im Blick behalten und zumindest mal unter das Fahrwerk kriechen und mir den Zustand ansehen.
Ohne Hebebühne ist sowieso alles nur grob.
Weiters würde ich mich nicht über 3.000 RPM bewegen, bis du die "Eigenarten" deiner Dame(Auch geräuschtechnisch) kennengelernt hast.
Vermeide Fahrt im Dunkeln(LICHT in Ordnung ??) und bewege sie entsprechend vorsichtig....
Jetzt bleibt nur Glück zu wünschen und es kann ja auch alles gut gehen ohne irgend ein Mißgeschick !!
LG
Markus
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Hi Daniel,
hab das gleiche im Juli gemacht, allerdings mit dem Hänger .
Wenn ich es noch richtig weiß, wird unser rotes "Wekstattkennzeichen" nicht in Holland anerkannt. Kostet ein Haufen Strafe !
Gruß und viel Spaß
Roma
Gruß
Frank
Eigentlich fahr ich lieber als zu schrauben
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Plädiere auch für Hänger, schont 'ne Menge Nerven...
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf!!!
Viele Grüße
Carsten
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denke auch das es nicht erlaubt ist, mit roten bzw. Kurzkennzeichen
das Auto in Holland zu bewegen !!!
Ich kenne es nur ,das die Vette auf einen Hänger MUSS !!!!!
Pancake
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Hallo, Glückwunsch und vor allem Gute Fahrt!
Eine weitere Anregung habe ich noch:
Wenn Du die A3 fährst, kommst Du etwa auf halbem Weg ganz nahe bei Wolfgang Stärk (Hiob hier im Forum; http://www.Dream-Car-Corner.de; Weilrod) vorbei. Ich würde bei ihm anhalten und die Lady durchsehen lassen (natürlich besser vorher tel. abstimmen). Er ist einer *der* Experten dafür.
Alternativ könntest Du ebensogut weiter westlich A61 fahren und bei Jörg Vogelsang (ACP, Euskirchen) das gleiche tun. Jörg ist auch einer *der* Experten.
Zu den bereits gegebenen Hinweisen noch dazu:
Bremsen: Beläge OK? Schläuche OK? Sättel dicht?
HBZ dicht? Wie sieht die Brermsflüssigkeit aus?
Unterboden generell: Ausschau nach Bubba halten (manchmal und in USA eher öfters findet man sehr kreative Reparaturen, bei denen man sich hinterher fragt, wie das jemals gehalten hat)
Servolenkung: Dicht? Spiel?
Motorraum: Schläuche dicht? (Benzin, Kühlwasser) Verteiler fest? Kabel OK (oder angenagt, lose Enden)? Kühler dicht?
Und so weiter....
Viel Erfog!
Chris
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Google bringt u.a.:
Aussehen
Ein Kurzzeitkennzeichen besitzt an seinem rechten Rand ein gelbes Feld, in dem das Ablaufdatum vermerkt ist. Der Ablaufzeitpunkt setzt sich aus drei Ziffernpaaren zusammen, wobei das erste für den Tag, das zweite für den Monat und das dritte für die letzten beiden Zahlen des Jahres steht. Eine weitere Benutzung des Kennzeichens nach Ablauf dieses Datums ist nicht erlaubt.
Besonderheiten
Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.
Gebühren
Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens erheben die Zulassungsdienste eine bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 10,20. Hinzu kommen dann noch die Preise für das Erstellen der Nummernschilder, ca. EUR 10,00 und die eVB – Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung / Deckungskarte). Die Kosten für die Versicherung sind abhängig vom Versicherungsunternehmen und vom Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil-, Vollkasko...). Die Versicherungen verrechnen diesen Betrag aber, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird. Dabei wird der Beginn des Versicherungsvertrages auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt.
Eine Übersicht der Gebühren an den Zulassungsstellen findes Sie in unserem Artikel: KFZ-Behörden Gebühren
benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Weitere Informationen zu den Unterlagen erhalten sie in unserer Rubrik: KFZ-Formalitäten
erlaubte Fahrten
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
für Probefahrten
Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
Vorführtermin beim TÜV oder Dekra
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran
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- C5 (1997-2004)
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Hi Daniel,
in vergleichbarer Situation habe ich schon mal empfohlen, die C3 mit dem Hänger zu holen.
Damals hatte sich der neue stolze Eigentümer nicht dran gehalten und Glück gehabt.
Nichtsdestotrotz käme es mir nie in den Sinn, das Auto auf eigener Achse über eine solche Strecke zu überführen, ohne dass es komplett durchgesehen und alle Flüssigkeiten getauscht worden wären.
Gerade wenn das Auto in den letzten Jahren kaum gefahren worden ist, wäre mir die Wahrscheinlichkeit wegen irgendeines technischen Defektes liegen zu bleiben viel zu groß.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Yep.
Und der Weg über Weilrod oder Euskirchen geht mit dem Hänger auch
(ich bekomme keine Prozente)
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