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Muss der GASFUSS eigentlich rechts sein?
#21
Man kann auch über´n Tempomat Gas geben.... Zwinkern.

wene
Corvette.....Synonym für Unvernunft
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#22
Hallo Struppi!
Na zum Glück bin ich keine Mimose, sondern lerne gerne dazu!
In diesem Fall verstehe ich jedoch deine scharfe Gangart nicht, denn wir wiedersprechen uns in keinem Punkt?! Es handelt sich um eine temporäre Beeinträchtigung, somit ist exakt zutreffend, was Du festgestellt hast:
Zitat: In dem oberen Posting ging es um eine temporäre "Einschränkung", welche mit entsprechender Schulung/Übung die eigentliche Verkehrstüchtigkeit und Fahrzeugführung bei Automatik-Getriebe-Fahrzeugen in keiner Weise einschränkt.
Jetzt aber zu meinem Kommentar: Nicht verboten, aber auch nicht erlaubt: Wer erlaubt denn die Nutzung oder stellt die erworbene Fähigkeit fest? Als erstes der behandelnde Arzt. (Hatte ich erwähnt, dass ich vor der Zahnmedizin auch Medizin studiert habe...?) Diese Erlaubnis ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu bekommen. Bei uns hat keiner diese Verantwortung in ähnlichen Fällen übernommen Also muß die Befähigung nachgewiesen werden. Entweder beim Fahrlehrer oder direkt beim Strassenverkehrsamt. Dort gäbe es dann die entsprechende Ausnahmegenehmigung. Wenn ich die Frage nach dem Gasfuß aber nicht falsch verstanden habe, dann möchte Peter sofort nach Entlassung ( Auf diesem Wege nochmals gute Besserung!), unverzüglich seine Automatik fahren. Ich kann da nur die o.g. Bedenken äußern, denn ohne schriftlichen Nachweis ist er im Schadensfall Zweiter!


Jetzt aber noch die die nicht unwesentliche rechtliche Stellungnahme:
§ 315 c StGB Abs.1 sagt :
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieser Paragraph sagt somit eindeutig, daß derjenige, der davon Kenntnis hat, daß er aufgrund seiner körperlichen Einschränkung ein Fahrzeug nicht sicher führen kann, bestraft wird. Hierbei kann natürlich die Einschränkung auch kurzfristiger Natur sein.
Zu den anderen Erfordernissen : Gefahr - es muß eine naheliegende Wahrscheinlichkeit gegeben sein.
Sache von bedeutendem Wert : ich meine mal was von ca. EUR 1.000 gelesen zu haben, das eigene Fahrzeug aber nicht.
Bei einem Unfall mit einem anderen KfZ sind diese Erfordernisse in der Regel gegeben.

Zu den körperlichen Einschränkungen wird dann gerne eine korrespondierende Norm aus der
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
hier § 11 unter Verweis auf die Anlage 4 herangezogen.

Dort wird unter Punkt Nr. 3 folgende Position aufgeführt :
Bewegungsbehinderungen. Diese führen zur grundsätzlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, es sei denn
ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers.
Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat.

Des weiteren gibt es noch die Norm § 2 FeV :
Abs. 1 : Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.

Wer trotzdem am Verkehr teilnimmt und seinen Mangel kennt bzw. fahrlässig nicht kennt, wird gemäß § 75 Nr. 1 FeV i.V.m. § 24 StVG i.Vm. § 17 OWIG mit einem Ordnungsgeld von 5 EUR bis 1.000 EUR - gegebenenfalls auch höher - bestraft.

Zusammenfassung :
Besteht die Gefahr, dass man aufgrund einer auch vorübergehenden Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, dass Bremspedal, aber auch das Gaspedal kontrolliert und ohne Gefährung von anderen bzw. anderen Dingen zu bedienen, muß man sein Fahrzeug stehen lassen.

In allen anderen Belangen,-Führen von Fahrzeugen mit Behinderung-, habe ich nur die Erfahrung bei eigenen Patienten wiedergegeben, aber dies nicht als Tatsache vertreten. Hier halte ich mich gerne an deine Ausführung, die sicherlich zweifelsfrei korrekt ist!
Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt und betone nochmals, dass ich nicht auf Konfrontation aus bin, aber wohl doch nicht nur hohles Geblubber beigetragen habe... Hallo-gruen
Have a great day!
Gunter
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#23
Sorry, dass es so ein langer Text geworden ist...
Dir Peter wünsche ich schnellstmögliche Genesung, damit Du deinen vertrauten Gasfuß wieder hernehmen kannst!
All the best!
Gunter
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#24
@ STRUPPI & Gunter,

danke für Euer Engagement, ich weiß Eure umfangreiche Ausführungen und den damit verbundenen Zeitfaktor sehr zu schätzen.Yeeah!

Morgen bekomme ich einen "Airwalker" angepasst, eigentlich müsste dann mein Nickname geändert werden. Feixen Wenn´s gut läuft werde ich anschließend wieder in´s Real Live entlassen.

Mit diesem Teil werde ich mich sehr wahrscheinlich, nach einer anfänglichen Belastung von ca. 10%, nächste Woche wieder einigermaßen auf 2 Beinen bewegen können. Jetzt will ich natürlich nicht zum Spass mit der Vette gleich wieder losdüsen, sondern mit dem Alltagskombi (300 C) wenigstens die wichtigsten Aussendiensttermine wahrnehmen. Die Platzverhältnisse im Fussraum sind dort großzügig genug gestaltet, dass es keinen Fusssalat gibt und für meine Feinmotorik, besonders beim Bremsen (auch hier hat JR so seine Erfahrungen) ist das nichts Neues.

Mir ist natürlich klar, dass damit ein gewisses Risiko verbunden ist, in einen unschuldig beteiligten Unfall zu geraten. Ich selbst werde logischer Weise höllisch aufpassen, dass ich nicht zum Verursacher werde und meine Fahrweise entsprechend anpassen.

Aber da es ja bekanntlich nichts gibt, was es nicht gibt, hoffe ich, dass mir das Glück während dieser Phase hold ist. Engel

dankende Grüße,

Peter
[Bild: osc13.gif]
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#25
Das wäre meine nächste Frage gewesen - wenn Du quer durch die Kurve driftest, nicht vom Gas gehen kannst, aber trotzdem kurz bremsen mußt, wie machst Du das dann?
Viel zu gefährlich, wenn man selbst in Alltagssituationen nicht richtig reagieren kann!
.
.
.
.
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.


sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
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#26
...ich hab lange Arme... OK!
[Bild: osc13.gif]
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#27
Hi Moose,
da der Text doch schon ein bisschen lang ist, nehme ich vereinzelnte Zitate als Bezug zu meinen Antworten.

Zitat
"Jetzt aber zu meinem Kommentar: Nicht verboten, aber auch nicht erlaubt: Wer erlaubt denn die Nutzung oder stellt die erworbene Fähigkeit fest? Als erstes der behandelnde Arzt. (Hatte ich erwähnt, dass ich vor der Zahnmedizin auch Medizin studiert habe...?) Diese Erlaubnis ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu bekommen."

In Deutschland ist alles Erlaubt, was nicht verboten ist.
Nicht der "behandelnde Arzt" bestimmt, ob die Fähigkeit vorhanden ist.
Der behandelnde Arzt kann aber bei zweifeln an der Fähigkeit die nächste Instanz informierern.
Du weist nicht genau, worüber du schreibst.
Ich lebe diese Situation.

Die Auszüge des § 315 c StGB sind nicht zutreffend und daher falsch.
Zitat von Dir:
"Des weiteren gibt es noch die Norm § 2 FeV :
Abs. 1 : Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen."

Wenn Du (noch) nicht weis, wo explizit aufgezählt wurde, welche Gliedmassen/Extremitäten in welchem Umfang in die genannte Kategorie fallen...

Wenn ein gehörloser allein ein Kraftfahrzeug führt, welches er bei entsprechender Fahrerlaubniss darf (Bekannter von mir), wird Ihm empfolen, das entsprechende Merkzeichen und Gehörlosen-Symbol links unten an der Windschutzscheibe und gleich hinter der Fahrertür an der Seitenscheibe, jeweils sehr gut sichtbar, zu befestigen.
Dabei geht es nur um Verkehrskontrollen, damit die Überwachungsorgane wissen, warum der Kontrollierte eventuell "anders reagiert, als Erwartet".

Noch einmal:
Das "Anbringen geeignetter Einrichtungen" ist in die Kraftfahrzeugpapiere einzutragen (StVZO), sowie jeder Erweiterung/Änderung am Fahrzeug, welche von der hergestellten Standardausführung des Herstellers abweicht und keine eintragungsfreie Betriebserlaubniss für diese "Änderung" vorliegt.
Wer beidfüssig die Kraftfahrzeug-Pedalerie bei Automatikgetriebe bedienen kann, braucht keine Hilfsmittel.
Wer einfüssig, egal ob mit linken, oder mit rechtem Fuss, die Kraftfahrzeug-Pedalerie bei Automatikgetriebe bedienen kann, braucht keine Hilfsmittel.

Es ist festgelegt, was wann zu erfolgen hat, wenn bestimmte Abläufe im Strassenverkehr (und täglichem Leben) nicht mehr sicher gestellt sind.
Unabhängig von einer eventuellen Fahrzeugführung.

Braucht jemand "Begleitung", ist dieses in den Papieren eingetragen.
Es ist müssig, sich darüber auszulassen.

Jede "vernünftige" Versicherung kennt seinen Versicherungsnehmer, sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Regeln.
Behinderte Mitmenschen sind besonders günstig Kraftfahrzeugversichert, da diese sehr viel rücksichtvoller und vorsichtiger im Strassenverkehr unterwegs sind.

Bitte noch einmal:
Glauben ist hier fehl am Platz.
Es gibt dafür zu viele "bewegungseingeschränkte Corvettefahrer" unter uns, welche eventuell durch die falschen Vermutungen verunsichert werden.

Deine Zusammenfassung ist in der dargeschriebenen Form falsch.

schupppe, das wird schon werden...das geht tausenden so...und: Es ist ja nur vorüber gehend Blume

Zaphod, was Du schreibst ("Das wäre meine nächste Frage gewesen - wenn Du quer durch die Kurve driftest, nicht vom Gas gehen kannst, aber trotzdem kurz bremsen mußt, wie machst Du das dann?") ist so einfach falsch...
Kurven-Driften machen nur bestimmte Menschen im öffentlichem Strassenverkehr..
Solche sind schon "von Haus aus Gefährlich"..


Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#28
Hi Struppi!
Diesmal nicht so lang... Augenrollen
Ich frage jetzt nur kurz nach, ob ich dich richtig verstanden habe. Du formulierst folgendermaßen für mich: Wenn man meint, trotz Einschränkung durch z.B. eine OP, in der Lage zu sein, sein Fahrzeug zu führen, dann darf man das? Wir reden von vorübergehend!
Dann darf ich also mit dem linken Arm in Gips einen Automatik fahren?! Du kritisierst mich und stellst dabei für mich leichtsinnigerweise körperliche Behinderungen mit vorübergehenden Einschränkungen gleich!
Wie auch immer, ich finde immer noch, dass wir eigentlich das gleiche aussagen und möchte es hiermit beenden! Als lang und gut verheirateter ende ich also mit: Du hast Recht!
No offend and take care!
Gunter
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#29
Hi mein lieber Moose,

sind keine Bedienelemente vorhanden, welche den Einsatz der linken Hand vorraus setzen, darfst Du natürlich ein "Auto mit Automatikgetriebe" fahren, wobei Du sogar eine temporäre Genemigung für eine Lenkhilfe schriftlich erhältst.

Fehlt Dir der linke Arm, wird die Lenkhilfe dauerhaft in die KFZ-Papiere eingetragen, wobei diese entfernbar sein muss, wenn Andere mit dem Fahrzeug fahren.
Ist gerade so ein Fall in Weyhe (süd-östlich von Bremen)..

OK? Hallo-gruen

Liebe Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#30
Zitat:Original von STRUPPI
Zaphod, was Du schreibst ("Das wäre meine nächste Frage gewesen - wenn Du quer durch die Kurve driftest, nicht vom Gas gehen kannst, aber trotzdem kurz bremsen mußt, wie machst Du das dann?") ist so einfach falsch...
Kurven-Driften machen nur bestimmte Menschen im öffentlichem Strassenverkehr..
Solche sind schon "von Haus aus Gefährlich"..

Hm, einen Clown hast Du heute nicht gerade gefrühstückt. Mehr so das Buch "wie ignoriere ich Ironie" unter dem Kopfkissen gehabt, oder?
Weitergehende Vermutungen über den Gemütszustand wären sexistischer Natur Bääh!
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