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Zitat:Original von Zaphod
Hm, mit dem rechten Fuß bremsen - ok, das ist Übungssache, geht aber.
Ähm... , das ist doch normal und üblich... Du meinst sicher "andersrum"(?).
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Bekanntermaßen gibt es ja Rechts- und Linkshänder. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch bis in die Füße reicht und einige bestimmt mit einer spiegelbildlichen Anordnung des Pedalwerkes noch besser fahren könnten. Es wird nur nicht (oder sagen wir besser: ist mir nicht bekannt) praktiziert. Also für mich wäre die Zulassung eines derartig umgebauten Pedalwerkes, insbesondere bei Automatik, kein unüberwindbares Problem. Da sind bei gewissen Behinderungen noch ganz andere Sachen genehmigt worden.
Gruß
Ralf
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Tja Leute, läuft wohl darauf hinaus: No Risk, no Fun.
Wenn ich (hoffentlich) nächste Woche "raus" darf, dürft Ihr mir gerne die Daumen drücken,
dass mir die ca. nächsten 6 Wochen keiner in die Karre fährt, dann bleibt det Janze unter uns.
Danke Euch für die Anregungen. Tut auch ganz gut mit Euch ein wenig zu kommunizieren.
Ciao, bis demnächst auf der Piste...
Peter
Edit hat noch was für JR: Siehste, jetzt haben wir endlich ein Argument für die Autodingens gefunden.
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Lieber Peter,
kann dir zum Thema leider keinen Rat geben,
dafür jedoch gute Besserung wünschen!
Hatte mich so auf Walli und dich gefreut!
Egal, Hauptsache du wirst wieder richtig fit und wir verschieben unser Treffen um ein Jahr.
Liebe Grüße
Wilfried
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Also bei meiner Frau war das so, sie hatte als Kind Polio und das rechte Bein war durch die Lähmung stark eingeschränkt. Sie wollte aber trotzdem gerne Auto fahren. Es wurde ein Gestänge, ähnlich dem aus den Fahrschulwagen, angefertigt, welches die Bedienung des Gaspedals und der Bremse mit dem linken Fuß ermöglichte. Sie hat auch ihre Fahrprüfung mit dem Gestänge gemacht. Eine Eintragung war weder im Führerschein, noch im KFZ-Schein erforderlich. Das ist allerdings schon lange her. Ich würde , da ich auch Automatic-Fahrer bin, nie auf die Idee kommen mit dem linken Fuß zu bremsen. Aber jeder wie er mag...
Gruß Dieter
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Nunja, es hat schon Vorteile...
Rechts auf dem Gas bleiben, mit dem linken Fuß mal in der Kurve kurz und hart angebremst
@FTJ: Ja, irgendwie war das andersherum gemeint. Also mein persönliches links/rechts, was nicht immer mit dem allgemein anerkannten übereinstimmt
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Warum nicht mit dem linken Fuß bremsen? Beim Kartfahren Standard...
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Beim Kartfahren ist aber sowohl Gas als auch Bremse ziemlich digital. Ampel grün = Vollgas, vor Kurven auf dem Gas bleiben und kurz und hart anbremsen. Ich glaub wenn ich das in der Vette mache, gibt das eine allgemeine Verwirrung bei den anderen Verkehrsteilnehmern...
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Hallo!
Ich denke, was Dieter gesagt hat, trifft die Sache am ehesten!
Man kann natürlich Bremse und Gas mit dem linken Fuß bedienen, aber dafür muß das Fahrzeug entsprechend umgebaut sein! Da Du nur übergangsweise auf das rechte Bein verzichten wirst, ist es meines Wissens nicht erlaubt, aber auch nicht wirklich verboten!
Wie das Fahren auf dem Hinterrad beim Motorrad... Hat mich 25 gekostet Begründung: Verletzen der Sorgfaltspflicht....
Wenn man einen Automatik generell mit Links bremst, dann sieht das niemand und regt sich also auch nicht darüber auf!
Zu Frank: Erol Flynn hat das auch so gemacht! Er mußte bei jeder heißen Frau bremsen... Daher gibt es auch nur Kußszenen von ihm ab Bauchnabel aufwärts... War zu anstößig damals, und auch zu deprimierend für die anderen
All the best!
Gunter
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Hi Moose,
Zitat von Dir:
"Man kann natürlich Bremse und Gas mit dem linken Fuß bedienen, aber dafür muß das Fahrzeug entsprechend umgebaut sein! Da Du nur übergangsweise auf das rechte Bein verzichten wirst, ist es meines Wissens nicht erlaubt, aber auch nicht wirklich verboten!"
Das ist schlichtweg Falsch.
Das Fahrzeug muss nicht Umgebaut werden!
Eine entsprechende "Eignung" muss nur vorliegen, das diese Art der Pedalbedienung ohne Einschränkung möglich ist.
Ansonsten muss das Fahrzeug entsprechend der persönlichen Einschränkung angepasst werden und dieses wird in den Kraftfahrzeugpapieren dokumentiert (StVZO).
Sind die Einschränkungen erheblich und daher nur speziell angepasste Kraftfahrzeuge zu Führung geeignet, wird dieses auch im Führerschein eingetragen.
Kann aber nur jemand wissen, der sich mit derartigem beschäftigen darf.
Alle rechtsseitig Oberschenkelamputierte mit Fahrerlaubnis können und dürfen ganz normale Automatik-Getriebe-Fahrzeuge führen.
Wer "beidseitig" Bewegungseingeschränkt ist, darf ganz normal mit je einem Fuss, der Pedalerie zugeordnet, Gas und Bremse bedienen.
Können nur noch exclusiv Automatik-Getriebe-Fahrzeuge aufgrund einer dauerhaft vorliegenden erheblichen Behinderung geführt werden, muss die Fahrerlaubniss entsprechend umgeschrieben werden.
Änderungen an Fahrzeugen aufgrund von Behinderungen (z.B. Lenkhilfeknopf) müssen eingetragen werden (StVZO).
Es ist Pflicht des Behinderten, selbst für entsprechende Eintragungen und Genehmigungen sorge zu tragen.
Schwerbehinderten- Pflichten und -Rechte..
In dem oberen Posting ging es um eine temporäre "Einschränkung", welche mit entsprechender Schulung/Übung die eigentliche Verkehrstüchtigkeit und Fahrzeugführung bei Automatik-Getriebe-Fahrzeugen in keiner Weise einschränkt.
Bei derartig wichtigen Dingen sollten Mutmassungen und Glauben dem Wissen weichen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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