Rückleuchten, getrennte Absicherung re/li
#11
Zitat:Original von STRUPPI
Dann "Knall" vor die Lampen "Fliegende Sicherungen" rein.
Vorteil dieser Massnahme:
Die Verdratung Deiner Corvette bleibt weitgehend unberührt, trotzdem sind die Lampen extra abgesichert und Du erfüllst damit die StVZO-Vorgaben.
das wird zwar meistens so gemacht, ist aber weder besonders sinnvoll, noch vorschriftsmäßig.
Im §53 StVZO steht nämlich:

Zitat:Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
Werden zwei zusätzliche Sicherungen direkt an den Rücklichtern eingebaut, ist die unzulässige gemeinsame (serienmäßige) Sicherung immer noch vorhanden. Bei einem Kurzschluß an einer der anderen angeschlossenen Leuchten (Standlicht, Kennzeichenleuchte, sidemarker, Instrumentenbeleuchtung etc.) oder einem Kabel fällt immer noch die gesamte Beleuchtung aus. Die Gefahr, dass direkt am Rücklicht ein Kurzschluß auftritt ist sicher geringer, als dass das Rücklicht durch eine vergammelte reingebastelte Sicherung ausfällt.
besser wäre, die serienmäßige Sicherung durch eine wesentlich stärkere zu ersetzen, den Stromkreis hinter dem Lichtschalter aufzutrennen und dort zwei Sicherungen einzubauen. An die eine wird das aufgetrennte serienmäßige Kabel angeschlossen, an der anderen über ein neu verlegtes Kabel eines der Rücklichter.
Bei einem Kurzschluß fällt dann nur ein Rücklicht aus. Die serienmäßige Sicherung brennt nur noch durch, wenn der Lichtschalter selbst kaputt ist.
Wenn das zuviel Arbeit ist, dann lieber lassen wie es ist, und deinen TÜV-Mensch -wie oben geschrieben- auf die Übergangsbestimmungen im §72 StVZO hinweisen:

Zitat:§ 53 Abs. 1 (Absicherung der Schlussleuchten)
tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An anderen Fahrzeugen sind andere Schaltungen zulässig.
[Bild: gtc15.gif]
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#12
Danke für die weiteren Kommentare!
Bin leider in der StVZO bzw in der neuen Fahrzeugzulasssungsverordnung nicht zu Hause - in Kenntnis der oben genannten § hätte ich wohl die Diskussion mit dem TÜVler gesucht anstatt die einfachste hier angebotene Verkabelungslösung zu verfolgen...
Naja, war net tragisch, jetzt fahr ich halt 4 zusätzliche Sicherungen im Heck durch die Gegend...

Die Relais für die Scheinwerfer vorne habe ich nun über das dickere rote Kabel an der LiMa versorgt - funktioniert einschliesslich Ampèremeter wunderbar.

Viele Grüße
Carsten
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#13
Zitat:Original von Nero
Zitat:Original von STRUPPI
Dann "Knall" vor die Lampen "Fliegende Sicherungen" rein.
Vorteil dieser Massnahme:
Die Verdratung Deiner Corvette bleibt weitgehend unberührt, trotzdem sind die Lampen extra abgesichert und Du erfüllst damit die StVZO-Vorgaben.
das wird zwar meistens so gemacht, ist aber weder besonders sinnvoll, noch vorschriftsmäßig.
Im §53 StVZO steht nämlich:

Zitat:Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
Werden zwei zusätzliche Sicherungen direkt an den Rücklichtern eingebaut, ist die unzulässige gemeinsame (serienmäßige) Sicherung immer noch vorhanden. Bei einem Kurzschluß an einer der anderen angeschlossenen Leuchten (Standlicht, Kennzeichenleuchte, sidemarker, Instrumentenbeleuchtung etc.) oder einem Kabel fällt immer noch die gesamte Beleuchtung aus. Die Gefahr, dass direkt am Rücklicht ein Kurzschluß auftritt ist sicher geringer, als dass das Rücklicht durch eine vergammelte reingebastelte Sicherung ausfällt.
besser wäre, die serienmäßige Sicherung durch eine wesentlich stärkere zu ersetzen, den Stromkreis hinter dem Lichtschalter aufzutrennen und dort zwei Sicherungen einzubauen. An die eine wird das aufgetrennte serienmäßige Kabel angeschlossen, an der anderen über ein neu verlegtes Kabel eines der Rücklichter.
Bei einem Kurzschluß fällt dann nur ein Rücklicht aus. Die serienmäßige Sicherung brennt nur noch durch, wenn der Lichtschalter selbst kaputt ist.
Wenn das zuviel Arbeit ist, dann lieber lassen wie es ist, und deinen TÜV-Mensch -wie oben geschrieben- auf die Übergangsbestimmungen im §72 StVZO hinweisen:

Zitat:§ 53 Abs. 1 (Absicherung der Schlussleuchten)
tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An anderen Fahrzeugen sind andere Schaltungen zulässig.

Hi Nero,
das ist so nicht Richtig!
Schaue mal in Deinen KFZ-Verdrahtungsplan, oder in einen /mehrere von anderen Fahrzeugen.

Die Beleuchtung ist fast immer über eine Sicherung abgesichert (es gibt tatsächlich einige wenige Fahrzeuge, welche keine Hauptsicherungen mehr haben und dort als Folge von "(Alu-/Silberfolie)Staniolpapier-Sicherungsüberbrückung die Fahrzeuge branten).
Es ist die Hauptsicherung für den jeweiligen Stromkreis.
Bei der C3 z.B. die Fussible Link.
Dann noch die Tail & Co.-Sicherung...

Efektiv bleibt "Eine Sicherung für die Fahrzeug-Beleuchtung"
Also wäre der Weg:
Fusible Link -> Tail & Co.-Hauptsicherung -> Flying Tail Fuse pro Fahrzeugseite.

Die Sicherung für Tail & Co. ist so gross gewählt, das bei Einhaltung der zulässigen Leistungsklasse des Leuchtmittels und der Stromsteilheitsbedämpfung durch Leitungsquerschnitt, die Tail & Co.-Sicherung durch defekte Leuchtmittel nicht auslösen.
Da werden nicht irgendwelche Büro-Lampen eingesetzt, das sind Automotiv-Betriebsmittel.

Die Tail-Fuse fetzt bei echtem Kurzschluss.
Früher haben die Amis auch noch zusätzlich Bimetall-Überlast-Sicherungen eingesetzt, das war eine gute Sache als Leitungsschutz.
Bei der C3 ist nur noch im Lichtschalter so eine Bimetall-Sicherung.

Die Tail und Co.Fuse hat einen 20A-Dauerstrom-Auslösewert.
Was bezeichnest Du als "wesentlich stärkere Sicherung"?
35A?

Anders rum wird ein Schuh daraus:
Mit dem Lichtschalterausgang (mit kleiner Sicherung bestückt) für Standlicht/Parklicht (Tail) elektronisch oder elektromechanisch diese Beleuchtungen zum Ein-/Aus-Schalten ansteuern.
Die Versorgungsspannung kann mit entsprechenden Absicherungen von einer, ober beiden Fusible Link (natürlich mit extra Sicherung) geholt werden.

Es gibt fertige Module, die elektronische Sicherungen enthalten, Überlast-Schutz und Verpolungsschutz integriert wissen und dabei wie elektronische Relais arbeiten.
Leider nicht ganz Preiswert, dafür aber mit StVZO-Zulassung.

Tja, bleibt noch die Instrumentenbeleuchtung.
Wenn dort ein herber Kurzschluss auftritt, was meinst Du passiert mit dem im Lichtschalter integriertem Poti?
Es fällt die gesammte Tail-Beleuchtung aus?
Eigene Erfahrung: Neee..., nicht unbedingt, kommt auf die Poti-Stellung an und kann recht teuer werden.
Ich hatte Glück...
Abhilfe gegen möglichen Kurzschlussstrom?
Aber sicher, entweder durch fliegende Sicherung oder durch elektronischen Kurzschluss-und Überstromschutz.

Wir reden und schreiben hier über eine C3, da war beim Hersteller 1984 Schluss mit lustig, da wurde keine mehr gebaut (ausser eventuelle "Restposten").
1984 war C4 angesagt, also nix mit "TÜVler will haben".
Pop bei der C3 die Tail-Sicherung, ist Bremslicht, Blinker, Warnblinker, Fahrlicht und Fernlicht noch voll Funktionsfähig.
Was meinst Du daher bitte mit:
Bei einem Kurzschluß an einer der anderen angeschlossenen Leuchten (Standlicht, Kennzeichenleuchte, sidemarker, Instrumentenbeleuchtung etc.) oder einem Kabel fällt immer noch die gesamte Beleuchtung aus.
Und Deiner Alternative:
Bei einem Kurzschluß fällt dann nur ein Rücklicht aus. Die serienmäßige Sicherung brennt nur noch durch, wenn der Lichtschalter selbst kaputt ist.

Ist der Lichtschalter selbst kaputt (in diesem Strompfad), fliegt keine Sicherung!
Ist der Lichtschalter im Beam-Strompfad defekt, gibt es Blinklicht, oder kein Licht, fertig, also auch keinen "Kurzschluss".
Hast Du Dir schon mal den Stromlaufplan von den C3-Modellen angeschaut?

"weinh" möchte sein Fahrzeug selbst über den "TÜV" bringen, obwohl Er sich nicht richtig mit der StVZO auskennt.
Diese Zulassung von einer visierten Werstatt erledigen zu lassen, ist er nicht gewillt und so ist Er der Hampelmann vom TÜVler.
Also muss Er mit den Folgen seiner Entscheidung leben.


Es fahren enorm viele C3-Modelle in Deutschland, Modelle aller Jahrgänge.
Und die haben Alle ihre KFZ-Elektrik "umbasteln" lassen, weil dumme Menschen vom TÜV meinen, es müsse so sein?
Ich bitte Dich, denke mal darüber nach.
ORIGINAL heist das Stichwort, solange ORIGINAL wie nur möglich, H-Kennzeichen = Original mit zeitlichen Änderungsmöglichkeiten/Modifizierungen der ersten 10 Jahre nach Hersteller-Fahrzeugauslieferung / Erstzulassung.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#14
Zitat:Original von weinh
Danke für die weiteren Kommentare!
Bin leider in der StVZO bzw in der neuen Fahrzeugzulasssungsverordnung nicht zu Hause - in Kenntnis der oben genannten § hätte ich wohl die Diskussion mit dem TÜVler gesucht anstatt die einfachste hier angebotene Verkabelungslösung zu verfolgen...
Naja, war net tragisch, jetzt fahr ich halt 4 zusätzliche Sicherungen im Heck durch die Gegend...

Die Relais für die Scheinwerfer vorne habe ich nun über das dickere rote Kabel an der LiMa versorgt - funktioniert einschliesslich Ampèremeter wunderbar.

Viele Grüße
Carsten

Hi Carsten,
Vorsicht beim Abgriff direkt an der LIMA.
Die kann bis zu 16V geregelte Spannung abliefern (darf sie) und Du würdest Deine Fahrlicht-Lampen unnötig stressen.
Die Leben dann nicht so lange, auch wenn das Fahrlicht herlich hell ist.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#15
Zitat:Original von STRUPPI
Und die haben Alle ihre KFZ-Elektrik "umbasteln" lassen, weil dumme Menschen vom TÜV meinen, es müsse so sein?
Ich bitte Dich, denke mal darüber nach.
das fällt mir bei solchen Dingen:

Zitat:... und der Stromsteilheitsbedämpfung durch Leitungsquerschnitt..
leider etwas schwer, ich verstehe das nicht.
Du hast bei Elektrik- und TÜV-Fragen eben mehr Ahnung als ich.
[Bild: gtc15.gif]
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#16
Zitat:Original von Nero
Zitat:Original von STRUPPI
Und die haben Alle ihre KFZ-Elektrik "umbasteln" lassen, weil dumme Menschen vom TÜV meinen, es müsse so sein?
Ich bitte Dich, denke mal darüber nach.
das fällt mir bei solchen Dingen:

Zitat:... und der Stromsteilheitsbedämpfung durch Leitungsquerschnitt..
leider etwas schwer, ich verstehe das nicht.
Du hast bei Elektrik- und TÜV-Fragen eben mehr Ahnung als ich.

Ich habe, was den TÜV betrifft, bestimmt nicht mehr Ahnung, als Du.
Daher lasse ich den TÜV und was sonst noch dazu gehört, von eine Werkstatt vorführen.

Ich beschäftige mich ein bisschen mit der StVZO, da ich auch ein "Schlitzohr" bin und wissen möchte, was ich darf und was verboten ist.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#17
ups,
ich hätte wohl noch ein paar smilies dazumachen sollen, mein letzter Beitrag war mehr ironisch gemeint.
sorry, du hättest dir nicht die Mühe machen müssen, mir die "Stromsteilheitsbedämpfung durch Leitungsquerschnitt" zu erklären (in deiner PN).
[Bild: gtc15.gif]
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