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Hallo zusammen,
angenommen ich kaufe eine neue Corvette. Es wird ein Kaufvertrag gemacht und
der einstige Besitzer muss innerhalb von ein paar Tagen den Wagen abmelden. Ich würde
zur Versicherung gehen, die Deckungskarte bekommen und könnte das Fahrzeug dann bei der Zulassungsstelle auf mich anmelden.
Was ist aber wenn ich das Fahrzeug nicht anmelde, also nicht zur Versicherung gehe ect., sondern die Vette einfach in meine Garage fahre und stehen lasse ?
Welche Besonderheiten/Umstände/Komplikationen könnten auf mich zukommen, wenn ich dann 2 Monate nach dem Kauf das Fahrzeug bei der Versicherung und der Zulassungsstelle melde ?
Greetings
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Hallo Sebastian,
wie bringst Du die Corvette in Deine Garage? Um das Fahrzeug
abzumelden braucht der Verkäufer ja die Kennzeichen.
Oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und Du es in zwei Monaten
wieder zulassen möchtest gibt es keine Probleme.
Snake_
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Zum Abmelden braucht der Verkäufer die Kennzeichen nicht. Du kannst also die Vette mit den Kennzeichen des Verkäufers nach Hause fahren, wenn er dir denn den Wagen so aushändigt. Ansonsten müßtest du dir Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage holen, für die du dann wieder eine separate Deckungskarte brauchst.
Der Verkäufer meldet den Verkauf seiner Zulassungsstelle. Damit ist denen das bekannt und wird von dort ans Finanzamt weitergemeldet, so daß er seine zu viel bezahlten Steuern zurückbekommt.
Ich würde dir aber dringend empfehlen, den Wagen trotzdem anzumelden und danach stillzulegen. Wenn du ihn nämlich einfach so in die Garage stellst, ist er nicht versichert. Bedenke, was alles passieren kann: die Garage fackelt mitsamt Auto ab, der Wagen wird aus der Garage heraus gestohlen, Hochwasserschaden etc.
Mit dem Anmelden ist der Wagen deiner Versicherung bekannt. Zahl die Prämie und leg ihn dann still, ohne dir die überschüssige Prämie zurückzahlen zu lassen. Dann steht der Wagen in der Garage und ist im Rahmen einer sogenannten Ruhe- bzw. Einstellraumversicherung gegen oben genannte Risiken versichert.
Ich mach das immer so, wenn ich meine Vetti über Winter abmelde.
Gruß, Midnight-Cruiser
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Der Besitzer soll doch den Wagen abmelden und du gehst zu deinem Versicherungsfuzzi, holst dir ne Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen (max 1Woche) und holst den Wagen dann mit diesem Kennzeichen ab, lässt den Wagen 2 Monate Schimmeln und anschließend gehste wieder zum Versicherungsfuzzi und holst dir ganz normale Doppelkarte und lässt ihn ganz normal zulassen.
meint
Mike aus H.
Grüße aus Berlin
Mike
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@ Midnight-Cruiser
:Zum abmelden braucht der Verkäufer die Kennzeichen nicht.
Wer entfernt dann den Zulassungstempel auf den
Kennzeichen wenn nicht die Zulassungsstelle?
Snake_
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Wer redet denn vom Abmelden ? Ist klar, wenn der Verkäufer den Wagen abmeldet, dann braucht er die Kennzeichen. Wenn aber nicht, und der Verkäufer überführt den Wagen mit den alten Kennzeichen des Verkäufers zu sich nach hause, dann ist er ja nicht abgemeldet. Der Verkäufer meldet lediglich seiner Zulassungsstelle, daß der Wagen verkauft ist, damit ist für ihn steuer- und versicherungsrechtlich alles geregelt. Wenn nun der Käufer den Wagen zuläßt, gibt er bei seiner Zulassungsstelle die alten Kennzeichen des Verkäufers ab. Die Schilder werden dann entstempelt und vernichtet.
Gruß, Midnight-Cruiser
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@ Midnight-Cruiser
:der einstige Besitzer muss innerhalb von ein paar Tagen den Wagen abmelden
Snake_
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der vekäufer sollte den wagen still legen... nicht abmelden. bei stilllegung bekommt der verkäufer eine bescheinigung auf der daten wie nächste hauptuntersuchung, abgasuntersuchung usw steht. mit dieser bescheinigung ist es das fahrzeug ohne probleme wieder anzumelden. bei abmeldung geht das nicht ohne weiteres. aber in der regel werden fahrzeuge die wieder angemeldet werden immer stillgelegt. sollte aber vor dem verkauf gemacht werden, weil der verkäufer sowohl kennzeichen als auch den fahrzeugbrief (wichtig) braucht. der fahrzeugschein wird natürlich eingezogen und bei wiederanmeldung ein neuer ausgestellt.
zur überführung. ein kurzzeitkennzeichen (gelb) ist 5 tage gültig. und kostet ca. 11euro bebühren und ca. 14euro für das schild. mit dieser kurzzeitzulassung darf man den wagen überführen, ein probefahrt machen oder ein überprüfungsfahrt nach einer reparatur machen.
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Snake: Kann sein, dass ich in meinem Thema an der ein oder anderen Stelle die falschen Wörter benutzt hab'. Ich meinte das ganze so, wie Midnight-Cruiser es verstanden hat.
Das Problem ist nur, dass ich in meinem Leben bisher nur wenige Autos verkauft habe und soweit ich weiss, sind die Kennzeichen immer am Fahrzeug verblieben. Deswegen weiß ich jetzt nicht ganz wie mein Kauf ablaufen soll....
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Kinders, ist doch ganz einfach.
Der Käufer kann den Wagen mit den Nummernschildern angemeldet vom Verkäufer übernehmen, wenn der Verkäufer das zuläßt.
Der Käufer geht dann mit den Schildern (ggf. auch mit Auto) zur Zulassungsstelle und meldet dann den Wagen ab - oder meldet ihn um auf seinen Namen. Abgemeldetete Autos müssen innerhalb eines Jahres wieder zugelassen werden, sonst ist eine neue Hauptuntersuchung nach §21 STVZO fällig wird. Und die Nummer ist auch nicht mehr frei, da sie nur ein Jahr reserviert ist. Kann manchmal recht ärgerlich sein, da viele Corvettefahrer für spezielle Kennzeichen und/oder "kurze" Nummern gekämpft haben. Siehe hierzu auch die Postings zu dem Thema "kleine Kennzeichen".
Anmelden und dann abmelden ohne sich die Versicherungsprämie zurückerstatten lassen, wie Midnight Cruiser das vorgeschlagen hat, würde ich auf keinen Fall tun. Es sei denn, Dein Hobby ist Geld verbrennen. Was macht es für einen Sinn, das Auto abzumelden und die volle Prämie zu bezahlen? Dann kann ich das Auto auch angemeldet lassen und auch mal ein bißchen rumfahren, wenn ich dazu in der Laune bin. Für abgemeldete Autos gibt es eine Ruheversicherung, die nur ca. 10% der Prämie kostet und die allfälligen Schäden absichert (Brand, Diebstahl, Wasser, etc.). Ich empfehle allerdings, vorher ein Gutachten erstellen zu lassen, damit es nicht zu Diskussionen über den Wert kommt.
Ich finde den Hinweis fatal, dass es mit einer Meldung des Verkäufers bei der Zulassungsstelle getan sein soll. DAS IST NICHT SO!!! Es ist erst möglich, den Wagen zwangsabzumelden, wenn man einen komplizierten und langwiergen Verwaltungsakt durchlaufen hat. Solange ist der Verkäufer verantwortlich. Und eventuelle Schäden im Zivilprozeß vom Verursacher einzuklagen, kann auch Jahre kosten, wenn man überhaupt Erfolg hat.
Grüße
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