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OLDTIMER ALS FIRMENWAGEN
Dachte auch, ich wäre schlau und habe den Audi RS4 verkauft, einen 54 Ford Pick Up als Firmenwagen angemeldet. Neuwert 2.490 US$. Nach zwei Wochen kam ein Brief vom FA, daß die 1% Regelung auf den Neupreis, bei Oldtimern allerdings auf den Gutachtenwert bezogen wird. Das waren 35.000 DM.
Kann das sein, dass die jetzt alles zudeckeln wollen? Jedes auch nur so kleine Schlupfloch wird aufgespürt und zugemacht.
Ich dachte, dass wäre nur in Köln so, aber ein Freund in Berlin hatte das gleiche Problem mit einem Benz 280 Coupe aus den Sechzigern.
Verständlich dass man langsam die Lust verliert.
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Es soll sich hier nicht anhören als ob ich auf der Seite des FA stehe. Aber wenn ich so etwas lese:
Zitat:Beispiel: Zahnarzt wohnt über seiner Praxis und setzt die S-Klasse und den Porsche seiner Frau zu 95% als Geschäftsfahrzeug ein
dann bin ich nicht sicher, ob man damit beim FA durchkommt und ob die das auch als legal ansehen. Das Steuerecht ist ohnehin sehr komplex und die Grenze zwischen Gesetz beugen und Gesetz brechen ist oft sehr dicht beieinander. Versuchen kann man es natürlich!
Gruß Eckaat
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Hallo Fdragun,
das ist mir neu. Sogar in einer der letzten Wirtschaftswoche-Ausgaben wurde der Trick mit dem Oldtimer empfohlen. M.E. steht das auch so nicht im Gesetz.
Gruß
sixvettes
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Hallo Eckaat,
da gebe ich Dir recht! Den guten Mann hat man dann auch kräftig zur Kasse gebeten. Kann auch jeden treffen, weil die Daten jahrelang in der Buchhaltung detailliert überprüft werden können.
Das Problem ist aber eher, daß viele Selbständige glauben, so wäre es früher legal gewesen. Die sehen jetzt nur, daß Sie auf einmal etwas zahlen müssen obwohl sie früher nur von den langen Prüfungsintervallen der Finanzämter profitiert haben. Früher haben die Behörden generell viel laxer geprüft. Da galt das Motto "Selbständigkeit soll sich lohnen; was nutzt es uns die Unternehmen kaputtzumachen". Heute werden die Unternehmen derartig rigoros ausgequetscht, daß sich die Selbständigkeit immer weniger lohnt. Und das wird durch die aktuelle Finanznot nur noch heftiger.
Gruß
sixvettes
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@sixvettes:
Wäre schön, wenn Du mir die Nummer der Ausgabe geben könntest. Dann würde ich auch vor dem Gericht klagen, wenn die sich nicht überzeugen lassen. Da ich aber nicht der einzige bin, dem das so passiert ist, glaube ich kaum an ein Durchkommen. Und auch: Wenn es bereits in der Wirtschaftswoche steht, haben die Administratoren schon ein Auge drauf.
Nicht falsch verstehen, ich zahle sogar gerne Steuern, ich will ja auch Kindergärten und Autobahnen, nur wenn ich mir anschaue, was die von unserer Firma abgreifen, verstehe ich die Relationen nicht mehr.
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Hallo fdragun,
kann mich leider nicht mehr erinnern, wann das wahr......ist aber wohl möglich, daß das Fianzministerium mit einem Erlaß gekontert hat, Ich habe das totsicher in mehreren Zeitungen gelesen.
Gruß
sixvettes
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Hallo Leute,
nachdem jetzt einiges durcheinander ging, möchte ich mal wieder etwas Ordnung schaffen.
1.LKW
Die "Dienstwagenbesteuerung" basiert auf der Annahme, dass die private Nutzung eine Entnahme darstellt. In § 6 Abs.1 Nr.4 EStG ist geregelt, wie diese Entnahme zu bewerten ist. Eine Entnahme liegt bei jeder Nutzung vor, die betriebsfremden Zwecken dient. Deshalb spricht das Gesetz auch nur von Kraftfahrzeug und nicht von PKW. Die Anschaffung eines netten PickUps hilft also auch nicht. Sollte dem FA die Privatnutzung eines PickUp nicht mitgeteilt werden und auch nicht auffallen, weil das Fahrzeug als LKW angemeldet ist, liegt mE eine Steuerhinterziehung vor.
2.Oldtimer
Die Formulierung zur 1% Regelung nennt den inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Für Oldtimer gibt es keine Sonderregelung. Das Problem besteht im konkreten Einzelfall natürlich in der Bestimmung des inländischen Listenpreises, da für unsere Schätzchen im Regelfall ein solcher Listenpreis nicht existiert. Bei alten MB´s sollte der Listenpreis allerdings keine Hürde sein.
Ich würde bei Problemen mit Oldtimern derzeit in jedem Fall vor das FG ziehen. Der letzte Schmidt (Standardkommentar zum EStG) geht auch ausdrücklich davon aus, dass die Regel ohne Einschränkung auf Oldtimer anzuwenden ist.
Ich gehe davon aus, dass bei ganz besonderen Fahrzeugen das FA mit dem Umfang der betrieblichen Nutzung kontern wird. Das Fahrzeug muß nämlich wenigstens mehr als 10% betrieblich genutzt werden. Bei reinen Show-Fahrzeugen dürfte ein Nachweis der 10% wohl nicht gelingen, es sei denn man arbeitet in der Branche und die Show selbst ist betriebliche Nutzung. Bei Fahrzeugen, die regelmäßig bewegt werden (nicht rote Nummer) sollte man einfach öfter mal beim FA vorfahren, z.B.bei Ablieferung der monatlichen UStVA. Wenn man die Hookers bei dieser Gelegenheit richtig krachen läßt, wird sich der Finanzbeamte schon daran erinnern. Da rote Kennzeichen gerade nicht für betriebliche Fahrten genutzt werden dürfen, geht das Modell bei einem solchen Kennzeichen natürlich in die Hose.
Tschüß
Matthias
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Hallo Mathias,
Danke für die Aufklärung! Ich finde es schon super, was man hier im Board so alles lernen kann!
Gruß
sixvettes
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Ich habe zwar keine Ahnung von Vetten,
aber wenn ich mal etwas weiß, stehe natürlich gern zur Verfügung.
Tschüß
Matthias
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lchevyunger:
Danke für deine Hinweise. Der Pick Up ist natürlich als LKW zugelassen. Show machen gilt ganz besonders bei uns in der Showbranche (Filmproduktion). Trotzdem sagt jeder Steuerberater was anderes, was letztlich gilt ist der Bescheid vom FA. Bis zur erfolgreichen Anfechtung.
Ich würde das durchziehen, wenn ich mehr Informationen hätte, wo das bereits geklappt hat. Also, wer fährt einen Oldtimer als Firmenwagen und hat die Bemessung auf Grund des damaligen Listenpreises und nicht auf Grund des Gutachtens?
Wenn ich eine Kopie des/der Bescheide/s bekomme, werde ich vor das Finanzgericht gehen.
Anarchie!
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