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Dienstwagensteuer auf ZR1
#21
Hallo Leute,

ich muß mich jetzt mal einschalten:

Ob die 1%-Regel gut oder schlecht ist, hängt wirklich vom Einzelfall ab:

Wenn jemand tatsächlich die Corvette hauptsächlich beruflich fährt, ist die heutige Regelung mit dem lästigen Fahrtenbuch leider die beste Lösung und auch billiger als die 1%-Pauschalversteuerung.

ABER - ist das denn realistisch????

Die Regel ist doch eher, daß selbst ich als Corvettefan nicht mit einer Corvette zu den Kunden fahren würde - von wegen "Zuhälterschleuder" etc. Kaum ein Geschäftsmann kann es sich doch leisten, die öffentliche Meinung in der Kundschaft so zu mißachten. Hinzu kommt, daß die Corvette nun nicht gerade die komfortableste Langstreckenwaffe ist, keinen Platz bietet, kaum wintertauglich ist, etc. Also haben doch die meisten sicherlich noch einen "normalen" Firmenwagen.

In den meisten Fällen ist die Corvette ein Zweitwagen und Spaßauto, welches zu 99% auch privat bewegt wird. Das heißt, da wäre normalerweise GAR NICHTS geschäftlich abzusetzen. Hier hilft die 1%-Regel. Ich kann so nämlich UNBEWIESEN jeden Wagen als Geschäftsfahrzeug einsetzen.

Hier ein grobes Rechenbeispiel:

Jemand kauft eine neue C5.

Kostenpunkt: 50.000 Euro

Nehmen wir mal an, dieses Auto verursacht monatliche Kosten von etwa 1500 Euro. (Leasingrate, Unterhalt, etc.) Als Privatmann zahlt er die 1500 Euro monatlich aus seinem versteuerten NETTOGEHALT.

Setzt er den Wagen nun mit der 1% Regel an passiert folgendes:

Monatlich werden 500 Euro (1% vom Neupreis) zusätzlich als Gehalt versteuert. Selbst bei 50% Steuersatz muß er also nur etwa 250 EURO netto privat zahlen. Die restlichen Kosten kann sein Betrieb vor Steuern BRUTTO bezahlen. Nehmen wir auch hier 50% Steuern an, sind das zusätzlich 750 Euro. Zusammen mit den 250 Euro Privatanteil sind das 1000 Euro NETTO gegenüber 1500 Euro als reiner Privatmann. Hinzu kommt noch die Ersparnis der Mehrwertsteuer von 16% auf alle Kosten plus der höhere Widerverkaufswert für ein Auto mit ausgewiesener Mwst. Macht nochmal schnell ein paar Tausender zusätzlich.

In jedem Fall ein tolles Steuergeschenk des Staates für den Zweitwagen. Am besten kombiniert man das, indem man die Ehefrau als steuerbegünstigte 400-Euro-Kraft ebenfalls pauschal einsetzt und Ihr den Dienstwagen spendiert.......

Besitzer von Oldtimern lachen sich richtig kaputt, da der ehemalige Neupreis lächerlich gering ist. Daher ist die Steuerersparnis erheblich höher.

Gegenüber der früheren Regelung, wo mit dem Finanzamt immer über Privatanteile etc. gehandelt werden mußte ist das ein Riesenfortschritt. Da wurden nämlich solche offenkundigen Spielzeuge in der Regel ganz rausgeworfen. (Stichwort "Angemessenheit")

Das Problem ist nur, daß in der Vergangenheit gerade viele kleinere Unternehmer solche Dinge und noch viel mehr einfach abgesetzt haben. Da oft erst nach 10-20 Jahren mal eine Buchprüfung kommt, haben die alle gedacht, das sei so OK. Ich kann Euch aber versichern, daß ich einige Leute kannte, die in existenbedrohender Weise brutal nachzahlen durften, als die Sache dann nach Jahren mal geprüft wurde. (Beispiel: Zahnarzt wohnt über seiner Praxis und setzt die S-Klasse und den Porsche seiner Frau zu 95% als Geschäftsfahrzeug ein.)

Nicht zu empfehlen ist die Regelung nur bei relativ billigen Gebrauchtwagen mit hoher Differenz zwischen ehemaligem Neupreis und Gebrauchtpreis.

Insgesamt ist das Ganze aber ein SUPERSTEUERGESCHENK mit eingebauter Rechtssicherheit. Sollte allerdings die 1,5%-Regelung kommen, ist der Vorteil fast weg. Hoffen wir also, daß die CDU das verhindert. Scheint ja erstmal von Tisch zu sein.

Gruß
sixvettes
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#22
Zitat:Nehmen wir mal an, dieses Auto verursacht monatliche Kosten von etwa 1500 Euro. (Leasingrate, Unterhalt, etc.) Als Privatmann zahlt er die 1500 Euro monatlich aus seinem versteuerten NETTOGEHALT.

Setzt er den Wagen nun mit der 1% Regel an passiert folgendes:

Monatlich werden 500 Euro (1% vom Neupreis) zusätzlich als Gehalt versteuert. Selbst bei 50% Steuersatz muß er also nur etwa 250 EURO netto privat zahlen. Die restlichen Kosten kann sein Betrieb vor Steuern BRUTTO bezahlen. Nehmen wir auch hier 50% Steuern an, sind das zusätzlich 750 Euro. Zusammen mit den 250 Euro Privatanteil sind das 1000 Euro NETTO gegenüber 1500 Euro als reiner Privatmann. Hinzu kommt noch die Ersparnis der Mehrwertsteuer von 16% auf alle Kosten plus der höhere Widerverkaufswert für ein Auto mit ausgewiesener Mwst. Macht nochmal schnell ein paar Tausender zusätzlich.
Hach, wäre das schön! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Dir ist aber leider ein Rechenfehler unterlaufen. Die monatlichen Kosten für das Auto betragen in jedem Fall 1500 Euro + die 1% Mehrversteuerung. Wie kommst du dann auf 1000 Euro? Die mehrgezahlte Steuer gegenüber der Privatvariante bleiben in jedem Fall.

Zitat:Das Problem ist nur, daß in der Vergangenheit gerade viele kleinere Unternehmer solche Dinge und noch viel mehr einfach abgesetzt haben. Da oft erst nach 10-20 Jahren mal eine Buchprüfung kommt, haben die alle gedacht, das sei so OK. Ich kann Euch aber versichern, daß ich einige Leute kannte, die in existenbedrohender Weise brutal nachzahlen durften, als die Sache dann nach Jahren mal geprüft wurde. (Beispiel: Zahnarzt wohnt über seiner Praxis und setzt die S-Klasse und den Porsche seiner Frau zu 95% als Geschäftsfahrzeug ein.)
Der Staat läßt sich eben nicht gerne übers Ohr hauen und die Betriebsprüfer sind auch nicht die allerdümmsten. Ich kenne nämlich eine(n) ,sehr gut sogar! Großes Grinsen

Viele Grüße Eckaat
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#23
Zitat:Eckaat, der mit dem Finanzamt im Bett liegt

Moin Eckaat,
sach mal, kann das nicht als Bestechung ausgelegt werden? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

huldigen
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#24
Eindeutig zweideutig!! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
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#25
"...hoffentlich fühlt sich...." - damit meinte ich eher die Politik, die zu solchen Notverordnungen greift. Das FA führt ja nur nach geltendem Recht aus.

@ Manfred:
Zitat:Kunst und Kommerz vertragen sich ja bekanntlich auch nicht.


Dann ist Dein Auto nur ein Hologramm ? Dachte ich mir gleich: dieser Glanz ... Feixen

Unsere Kunst lebt vom Kommerz und der lebt von unserer Kunst Großes Grinsen !
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#26
Hi Eckaat,

klar, die Kosten verschwinden nicht.

ABER: NETTO zahlt man weniger weil die kompletten Kosten als Betriebsausgabe vom Vorsteuergewinn abgezogen werden können. Der wäre sonst höher und es würden dort mehr Steuen fällig.

Ich wollte hier aufzeigen, wie ein Selbständiger bei der kompletten Betrachtung von betrieblichen und privaten Aspekten rechnen muß. Deshalb hier nochmal die umgekehrte Rechnung:

Nehmen wir an, der Mann zahlt die Corvette privat und setzt sie nicht ab. Er zahlt 1500 Euro.

Nehmen wir weiterhin an, sein Betrieb macht Gewinn. Da er die Vette nicht als Kosten absetzt, ist dieser um 1500 Euro höher. Davon zahlt er 50%, also 750 Euro als Steuer ans Finanzamt.

Insgesamt zahlt er also 2250 Euro für die Vette und an Mehrsteuern durch den höheren Gewinn.

Setzt er den Wagen ab, spart er also 750 Euro wegen des niedrigeren Gewinns.

Dagegen steht die Versteuerung von 1% (in diesem Fall 500 Euro) als fiktives zusätzliches Gehalt. Das kostet bei 50% Steuersatz also 250 Euro netto.

Also 750 Euro Ersparnis gegen 250 Euro Kosten macht einen Vorteil von 500 Euro monatlich plus Mehrwertsteuerersparnis.

Gruß
sixvettes
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#27
Hi Eckaat,

habe gerade mein erstes Mail nochmal gelesen. In der Tat habe ich mich da falsch ausgedrückt. Ich hoffe, es kam beim zweiten besser rüber. Da habe ich doch glatt Bruttokosten (die sich natürlich nicht ändern) mit Nettokosten verwechselt.

Gruß
sixvettes
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#28
Das Modell funktioniert schon,allerdings nur wenn jemand überirdisch viel Geld verdient und somit eine sehr hohe Steuerlast mindern will (soll es ja auch noch geben). Dann tauchen aber 2 neue Fragen auf:

1.Eine solche Firma hat dann nicht nur 1 Fahrzeug in der AFA und garantiert auch noch andere Anlagegüter! Also kann man überhaupt kein allgemeingültiges "Steursparmodell" daraus konstruieren,da es von Fall zu Fall verschieden ist.

2. Wird ein solch erfolgreicher Unternehmer es wohl kaum nötig haben,wegen der paar Groschen das Finanzamt auszutricksen und riskieren, daß bei einer BP der Prüfer beim Entdecken der "Steuerersparnis" erst richtig neugierig wird.

Viele Grüße Eckaat
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#29
Hallo Eckaat,
Deinen letzten Brief versteh ich nun wirklich nicht.
Bei dem Dienstwagenmodell handelt es sich nun wirklich nicht um den Versuch das FA zu betrügen. Die Rechnung von sixvettes ist schon ganz richtig und legal noch dazu.
Wie ich schon etwa höher erläutert habe, verursacht die "Dienstwagensteuer" nicht etwa eine zusätzliche Besteuerung, sondern eine Verringerung der Betriebsausgaben. Daher kann es schlimmstenfalls vorkommen, dass ein PKW im Betriebsvermögen zu keiner Steuerersparnis mehr führt, nicht jedoch, dass man auch noch mehr Steuern zahlen muß.
Eigentlich dürfte ich damit auch nicht falsch liegen, da ich im Gegensatz zu Tripower etwas mehr mit Steuerrecht zu tun habe.
Bei welchem FA arbeitet Dein Prüfer eigentlich?
Tschüß
Matthias
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#30
Hallo Eckaat,

Du hast natürlich recht, daß Steuersparmöglichkeiten immer nur den gut verdienenden nützen, denn nur die müssen ja hohe Steuern zahlen. Allerdings ist ein Gewinn von ein paar tausend Euro monatlich doch wohl eher das Mindestmaß, sonst lohnt sich das Risioko der Selbständigkeit doch gar nicht, da kann man gleich als Angestellter arbeiten. Natürlich machen derzeit viele Firmen sogar Verluste. Da nützt das Ganze nichts.

Allerdings ist die KEIN Beschiss, sondern eine ganz legale Gestaltungsmöglichkeit, deren Nutzung ich bei unseren hohen Steuersätzen für völlig OK halte.

Gruß
Thomas
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