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- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
In den Garantiebedingungen ist für den Beginn meist vereinbart, dass das frühere Datum von Erstzulassung und Auslieferung maßgeblich ist.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Matthias meint ja den Fall, daß das Auto nicht alsbald zugelassen wird. Da gehen die Garantiebedingungen dann auf den Tag der Übergabe, so daß so eine Garantie natürlich nicht unendlich vorgehalten wird, um ab Erstzulassung des Fahrzeuges dann zu beginnen.
Gruß
Edgar
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Sag ich doch, entweder EZ oder Auslieferung (mit oder ohne EZ) an den Kunden.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Wie schon geschrieben...
Im Normalfall, Tag der Zulassung, oder Auslieferung. Das frühere Datum zählt.
Auslieferdatum meldet der Händler, da könnte man paar Tage "rausschinden'.
Interessant wird es z.B. bei Reimporten.
Da gilt das gemeldete Datum, an dem das Fahrzeug die Organisation verlassen hat. Wenn dieser Ort dann im Ausland liegt, kann es Probleme geben.
Es gelten die Gewährleistungsbedingungen vom Zeitpunkt und Ort der Auslieferung (für den Hersteller).
Hatte vor Jahren mal einen Skoda auf dem Tisch, der auf den ersten Blick in den 2 Jahren Gewährleistung lag. Bei der Rücksprache mit einem Sachbearbeiter vom Herstellerwek stellte sich heraus, dass der Wagen außerhalb der EU die Organisation verlassen hat und nur ein Jahr Gewährleistung hatte.
Da gab's dann lange Gesichter....
Zuständig ist dann der letzte gewerbliche Verkäufer.
Mit etwas Glück wurde da eine Garantieversicherung abgeschlossen.
Die mündlichen Aussagen der Herren im Verkäuferbüro sind immer mit Vorsicht zu genießen.
Die kennen meist den Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung und Kulanz nicht...
Grüße Christoph
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben...