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bräuchte mal einen juristischen Rat!
#1
Hallo!
Hoffe hier kann mir mal jemand ein paar tips zu folgender situation geben!

Habe mir im März diesen Jahres eine C6 bei einem Händler gekauft und mein 335i cabrio inzahlung gegeben!
3 monate später bekomm ich von dem Händler ein schreiben das der Bmw sehr hohen Ölverbrauch ( ca 1/2 liter auf 100km ) habe und ich das gewusst hätte und bewusst verschwiegen habe! Bei mir hatte das auto aber ganz normalen ölverbrauch und zum zeitpunkt der übergabe auch keine mängel
Dann kam noch die forderung das ich das auto in den nächsten 2 wochen reparieren lassen solle auf meine kosten!
Hatte dann geantwortet das bei mir kein mangel zum zeitpunkt vorlag und ich auch nichts verschwiegen habe und keine kosten übernehmen werde!
Dann nach 2-3 wochen kam wieder ein schreiben das das auto einen Motorschaden habe und wieder das ich das alles bewusst verschwiegen hätte! Und wenn ich in den nächsten 2 wochen das nicht reparieren lasse er es auf meine rechnung machen lässt!
Hatte dann wieder geantwortet das ich keinen mangel am auto hatte und nichts verschwiegen habe und auch keine kosten dafür übernehme!
Außerdem steht ja auch im kaufvertrag noch drin das keine gewährleistung gegeben wird außer der verkäufer ist gewerbetreibend und verkauft an einen privatkunden!
Danach kam wieder ein brief wo nur eine rechnung über einen motortausch über 6700€ drin war und ich innerhalb von 2 wochen bezahlen muss! Hab ihm diese dann wieder zurückgesendet da ich ja keinen auftrag gegeben habe!
Jetzt kam am samstag über ein inkassounternehmen ein mahnbescheid vom gericht mit der begründung das mir eine repararurleistung erbracht wurde ich diese aber nicht bezahlt habe!
Habe dieser jetzt im gesamten wiedersprochen!
Ich fühl mich hier echt sehr verarscht und empfinde das schon als betrug was der Herr da versucht!
Vielleicht habt ihr ja ein paar tips für mich!
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#2
hast Du eine Rechtschutzversicherung ? Wenn ja, schick denen den Vorgang !
Nr.3
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#3
Rechtschutzversicherung habe ich erst vor 2 monaten eine neue abgeschlossen! War vorher bei meinen eltern noch mitversichert aber da bin ich nicht mehr mitversichert seit meine ausbildung vorbei ist! Das wusste ich leider nicht.
Die neue übernimmt erst nach 3 monaten und außerdem liegt der vorfall ja schon länger zurück.
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#4
Einspruch auf den Mahnbescheid innerhalb der Frist, AUFPASSEN, wegen der Frist!!!
Dann geht das vor Gericht und dafür brauchst Du einen Anwalt!
Corvette, THE HEARTBEAT OF AMERICA
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#5
Termin bei Edgar machen :)
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#6
Ja den wiederspruch hab ich heute schon zurückgesendet!
2 wochen stand dabei habe ich zeit darauf zu reagieren!
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#7
Wer ist edgar?
Oder gibt es einen Anwalt hier der nur für Corvettefahrer ist? Yeeah!
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#8
Ich denke mal, daß Du keinen Rechtschutz brauchen wirst.
Du hast aöls Privatperson ein Auto an einen Händler in Zahlung gegeben und der wird den Wagen ja sicherlich vorher auf Herz und Nieren überprüft haben. Und wenn sich ein Autohändler nicht auskennen soll, wer dann?
Also ganz ruhig bleiben, aber dem Mahnbescheid auf jeden Fall wiedersprechen!

Übrigens schon komisch, daß Dir der Händler den Mahnbescheid über ein Inkassobüro zustellen ließ,
soweit ich weiß, wird der direkt vom Gericht zugestellt.

Aber Du weißt ja, daß hier im Forum ein Jurist namens Edgar (Maseratimerlin) vertreten ist und der weiß das sicherlich ganz genau!

Gruß
Markus
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#9
Wie war der Kilometerstand beim Verkauf, und wie ist er jetzt?

Wurde der Wagen bei Dir von einer Fachwerkstatt gewartet, die aussagen über den Zustand machen können?

Vielleicht wurde die Karre in kurzer Zeit verheizt!

Wenn als Privatmann verkauft, und eine Garantie im Kaufvertrag ausgeschlossen, haftest Du normal nicht.

Wenn der Wagen tatsächlich in Ordnung war, würde ich nix zahlen, und einen Anwalt aufsuchen, und bloß nicht

einschüchtern lassen.

Bei uns im Harley Forum wurde von ähnlichen Fällen berichtet, scheint eine neue Abzocke zu sein.
Gruß Bernd animierte C4

Lieber aufrecht sterben, als kniend leben.
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#10
Ja der bescheid kam schon vom gericht aber da stand der name eines inkasso unternehmens drauf die den händler vertreten!
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