20.12.2012, 18:16
Hi Hermann,
die Begründung gibt es bei H-Kennzeichen-Fahrzeuge, wurde vom Gesetzgeber extra so formuliert.
Gild aber nur für Hinten [Vorne erhielt ich trotz fehlendem Eintrag "mir zum Gefallen"].
Es geht in diesem Passus um die Zumutbarkeit und Notwendigkeit vorzunehmender Änderungen, damit ein "normales" Kennzeichen eingelassen werden kann.
Bei Oldtimern wurde für hinten die erleichterte Zuteilung eingeführt, aber nur für H-Kennzeichen-Zuteilung.
Deswegen sollte ich mit meinem H-Kennzeichen-Antrag warten.
Tat ich und erhielt halt nach der Wartezeit meine "kleinen Kennzeichen".
Auch gibt es nach wie vor die Vergabe an Nicht-EU-Fahrzeuge, wenn der Umbauaufwand als zu gross/kostspielig nachgewiesen werden kann.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
NACHTRAG:
http://www.170v.de/yabbfiles/Attachments...oessen.pdf
die Begründung gibt es bei H-Kennzeichen-Fahrzeuge, wurde vom Gesetzgeber extra so formuliert.
Gild aber nur für Hinten [Vorne erhielt ich trotz fehlendem Eintrag "mir zum Gefallen"].
Es geht in diesem Passus um die Zumutbarkeit und Notwendigkeit vorzunehmender Änderungen, damit ein "normales" Kennzeichen eingelassen werden kann.
Bei Oldtimern wurde für hinten die erleichterte Zuteilung eingeführt, aber nur für H-Kennzeichen-Zuteilung.
Deswegen sollte ich mit meinem H-Kennzeichen-Antrag warten.
Tat ich und erhielt halt nach der Wartezeit meine "kleinen Kennzeichen".
Auch gibt es nach wie vor die Vergabe an Nicht-EU-Fahrzeuge, wenn der Umbauaufwand als zu gross/kostspielig nachgewiesen werden kann.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
NACHTRAG:
http://www.170v.de/yabbfiles/Attachments...oessen.pdf