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Zulässige Profiltiefe - Druckversion

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Zulässige Profiltiefe - OlDirty - 20.10.2017

Hallo zusammen

Bin mir unsicher was denn nun beim Goodyear Supercar G2 Reifen zur Profiltiefe zählt. Meine Reifen sind jedenfalls bei den grünen Pfeilen fast eben mit den äusseren Reifenflanken. Bei den roten Pfeilen haben sie jedoch noch ca 2mm bis zum „Indexsteg“. Zählt da nun das komische Profil aussen an den Reifen auch?

Ist nur ein Beispielbild.

[attachment=126411]


RE: Zulässige Profiltiefe - yellow postman - 20.10.2017

Dann würde ich sagen, Sturz und Vorspur prüfen.

Der Gesetzgeber sagt, auf der ganzen Lauffläche ist das Mindestprofil einzuhalten.


RE: Zulässige Profiltiefe - Charley 59 - 20.10.2017

Hier mal ein Auszug aus der Gesetzgebung!!

§ 36 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Gruß Karl-Heinz


RE: Zulässige Profiltiefe - andree - 20.10.2017

Das deckt sich ziemlich mit dem, was mein TÜV-Prüfer sagt:
Die mittleren 2/3 müssen min. 1,6mm haben, die verbleibenden äußeren 1/6 dürfen nicht ganz glatt sein.

Gruß André


RE: Zulässige Profiltiefe - yellow postman - 20.10.2017

Das würde bei einem 325er Reifen bedeuten, jeweils 4 cm am Rand dürfen weniger Profil haben.
Dünne Argumentationsgrundlage, aber wenn es so geregelt ist.

Cu Volker