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C3 verloren… - Druckversion

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- Peter/Hamburg - 23.07.2017

Moin,
es ist doch recht simpel..... wenn du die Zulassungsbescheinigung 2 ( Fzg Brief ) hast, dann kannst du den Nachweis über dein Eigentum auch erbringen. Diese ist nämlich entscheidend!
Hast du diese?

https://www.mobiliter.eu/zulassungsbescheinigungen-teil-1-und-2-wo-liegen-die-unterschiede/


C3 verloren… - Scorpion - 23.07.2017

Hallo,

wenn es mal so einfach wäre…

Das Fahrzeug befand sich in der Werkstatt meines verstorbenen Freundes.
Der Besitz des Verstorbenen geht an die/den Erben.
In der Erbmasse sprich Werkstatt befindet sich keine Corvette mehr.

Und es steht geschrieben:
Ersteht jemand eine Sache aus einem Erbe von demjenigen, der im Erbschein als Erbe vermerkt ist,
kann er sich dabei auf einen sogenannten öffentlichen Glauben an das Dokument und seine Richtigkeit berufen
(in meinem Fall auch ohne KFZ-Brief).
Er erwirbt die Sache in aller Rechtmäßigkeit, selbst dann, wenn der Erbschein gefälscht war.

Juristisches Problem:
Gibt es einen Dieb und wenn es keinen gibt, konnte und kann auch nichts als gestohlen gemeldet werden.

Grüße


- Peter/Hamburg - 23.07.2017

Tja,
dann wäre ich spätestens morgen beim Anwalt, um weiteres Vorgehen zu besprechen. Yeeah!


- el-fix - 23.07.2017

Komische Sache,
ein Fall für Maseratimerlin bzw. Edgar.
Frank


- Subseven - 23.07.2017

Scheint eine rein privatrechtliche Schiene zu sein. Ab zu Edgar. Prost!


RE: C3 verloren… - Vette58 - 23.07.2017

Zitat:Original von Scorpion
...

@ MrG: Du gehst mit meinem Anwalt konform, behördlich (gerichtlich) vorzugehen.

Anwaltlich scheint er ja schon beraten zu werden. Vielleicht kennt aber hier jemand den aktuellen Besitzer?

Gruß
Uli


RE: C3 verloren… - Sadibaer - 23.07.2017

Hallo
da hier keine Auskunft über den Verbleib des Fahrzeugbrief und die Fahrzeugschlüssel gemacht werden sehe ich es so , dass diese nach dem Tod des Werkstattbesitzer auch im Besitz der Erben waren.
Daher war offensichtlich auch eine Anmeldung ohne Probleme möglich.
Ich würde mich auch freuen in einer Erbmasse einen Garagenfund zu finden, bei dem alles dabei ist.
Denn wo gehört der Brief und Schlüssel hin ? nicht zum Fahrzeug !!
Gruß Wolfgang


- Subseven - 23.07.2017

Vielleicht solltest du dich mit deinem Anwalt nochmals über eine Anzeige wegen Unterschlagung/Diebstahl unterhalten. Denn nur wenn dieser PKW in Fahndung steht, kann von Seiten der Behörden etwas unternommen werden. Auf der anderen Seite könntest du einen langen Privatrechtsweg vor dir haben. Hast du noch einen Kaufvertrag?

Weiterhin kannst du dich auch mit deiner zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung setzen und den Verlust des Briefes melden.


- Pragmatiker - 23.07.2017

Die Schlüssel werden durchaus ihren Sinn in der Werkstatt gehabt haben, man muss ja auch mal die Kiste umparken.

Aber wo ist denn nur der Brief?


RE: C3 verloren… - Oeli - 23.07.2017

Zitat:Original von Scorpion
Das Fahrzeug befand sich in der Werkstatt meines verstorbenen Freundes.
Der Besitz des Verstorbenen geht an die/den Erben.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das Fahrzeug, nur weil es in der Werkstatt war, auch automatisch im Besitz des Verstorbenen war.