C1 Umbauarbeiten - negative Erfahrung mit GTÜ - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 1 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: C1 Umbauarbeiten - negative Erfahrung mit GTÜ (/showthread.php?tid=85654) Seiten:
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C1 Umbauarbeiten - negative Erfahrung mit GTÜ - facelvega - 24.11.2015 Hallo, meine C1, Bj 62 habe ich im September 2015 erworben. Das Auto war karosseriemäßig total zerlegt und ist neu lackiert worden. Ein detaillierter Bilderbericht wurde mir ausgehändigt. Meine Intension war es, über Winter das Auto technisch auf Vordermann zu bringen und Dinge zu überholen bzw. abzuändern, die mir nicht gefallen haben. Interessant ist u.a. dass das Auto nach dem Kauf beim GTÜ in Kaltenkirchen bei Hamburg eine neue HU hatte und ohne Beanstandung die Plakette erhielt. Nach Erhalt musste ich feststellen, dass die hinteren Bremsbeläge total verölt waren, die Handbremse sich fast bis zum Sitz ziehen ließ ohne dass das Auto stehen blieb, keine Rückstrahler verbaut sind und die Warnblinkanlage nicht angeschlossen war. Sowohl die Bremswerte als auch die Handbremswerte sind gemäß Beleg einwandfrei. Auf meine Beschwerde bei GTÜ hin, dass das Auto so niemals verkehrstüchtig sein kann, windet man sich und besteht auf der Aussage, dass das Auto zum Zeitpunkt der Untersuchung ok war. Auf meine Argumente und Beweise geht man überhaupt nicht ein, sondern besteht auf der ordnungsgemäßen Untersuchung. Ferner wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass der GTÜ für seine Arbeit keinerlei Haftung übernimmt. Ich werde diesbezüglich wahrscheinlich rechtliche Schritte unternehmen und den Fall dem ADAC melden, weil ich mich von diesen Leuten nicht verschauckeln lasse. Doch nun zu meinen Restaurierungsabsichten. Folgende Arbeiten sind z. Zt begonnen: 1. Nachdem die Bremsen (Beläge, und alle Zylinder) überholungsbedürftig waren habe ich mich entschlossen, die Bremsanlage auf 2-Kreis-Bremsanlage umzubauen und gleichzeitig an der Vorderachse ein Umrüstkit auf Scheibenbremsen einzubauen. Im kompletten Kit war leider ein Distanzstück für die Achse nicht korrekt im Innendurchmesser, so dass ich diese habe nacharbeiten lassen. Die Neuverlegung der Bremsleitungen bei eingebautem Motor ist eine Herausforderung aber wird irgendwann auch fertig sein. 2. Meine Lenkung habe ich auf Servolenkung umgebaut. Hierzu habe ich mir den Einbausatz von EZ-powersteering gekauft. Die Lenksäule wird durchgeschnitte und die Powersteering dazwischen gehängt. In der Anleitung sollte das im eingebauten Zustand erfolgen können, doch das stellt sich als unmöglich heraus. Deshalb habe ich die komplette Lenkung ausgebaut, das Getriebe kontrolliert und dann die Arbeiten durchgeführt. Eingebaut wird sie, wenn ich alle Bremsleitungen fertig verlegt habe. 3. das linke Armaturenbrett wurde ebenfalls ausgebaut und alle Instrumente überholt, der Chrom erneuert und nach Abbeizen das Alu-Gehäuse neu lackiert. 4. die durchgesessenen Sitze werden überholt, neue Federn, Schaumstoff und Bezüge installiert. 5. die Fahrwerksgummis werden/wurden erneuert 6. die Achsteile wurden trockeneisgestrahlt 7. Der Rahmen ist feuerverzinkt und somit 100 % ok. Die Arbeiten am Heck inkl. Bremsen sind abgeschlossen und der Unterboden bereits wachsversiegelt. Wenn Interesse besteht, werde ich ein paar Bilder der Umbauarbeiten unter Punkt 1 und 2 einstellen. Es ist nicht der erste Oldtimer, den ich komplett restauriere und ich bin zuversichtlich, dass er bis März 100 % fertig sein wird. Aber es gilt, wie immer: wenn man anfängt merkt man erst, was noch alles verbessert bzw. überholt werden kann und sollte. Gruss Alfred RE: C1 Umbauarbeiten - negative Erfahrung mit GTÜ - MrGreen - 24.11.2015 Zitat:Original von facelvega Das ist üblich, macht der TÜV bei Fehlern / gekauften Plaketten genauso. Da hilft dir nur die ganz große Keule rauszuholen ( Strafanzeigen / RA ) . Wäre aber gut wenn das jemand mal wirklich durchzieht - Frank the Judge - 24.11.2015 Und warum sollte man sich mit denen streiten? Zuviel Freizeit? Angst vor der Mutti? Du schreibst doch selbst, Du hast das Auto in zerlegtem Zustand gekauft. Daher kannst Du gar nicht wissen, in welcher Kondition der Wagen der Prüfstelle vorgeführt wurde. Viel Spaß beim Geld verbrennen, das gewinnst Du nie. Was aber sicher ist..., bei angenommener historische Zulassung wirst Du diese ganz schnell verlieren. Zweikreissystem, Scheibenbremsen und vor allem die Servolenkung ist nicht zulässig. Freue Dich auf einen Steuersatz von über 30 Euro pro gefangenen 100 Kubikzentimeter. Freue Dich auf hohe Rückbaukosten, freue Dich auf eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Also - sollte man nicht lieber positiv in die Zukunft schauen anstatt sinnlos in die Gegend zu klagen? PS: Umbau auf Zweikreis ist natürlich ohne Ausbau des Motors möglich und eine Sache von höchstens zwei Stunden, was das Leitungslegen betrifft. - Roma - 24.11.2015 Was willst Du denn eigentlich erreichen ? Kaufrückabwicklung , Preisminderung oder ? Nachtrag: Ups, Frank war schneller - JR - 24.11.2015 Wollte es auch schon schreiben, dass in dem Zusammenhang bei einem genauen Anschauen des Autos die H-Zulassung schneller weg sein könnte, wie Du es Dir vorstellen könntest. Die Argumente dazu hat Frank schon aufgezählt. Gruß JR - MrGreen - 24.11.2015 Zitat:Original von Frank the Judge bei angenommener historische Zulassung wirst Du diese ganz schnell verlieren. Zweikreissystem, Scheibenbremsen und vor allem die Servolenkung ist nicht zulässig. Frank, Zweikreis (!!!!) und Scheiben sind aus Sicherheitsgründen immer mit "H" vereinbar, sofern fachgerecht verbaut - Hermann - 24.11.2015 Mag sein, aber spätestens bei der elektrischen Servolenkung ist das H-Kennzeichen mehr als deutlich in Gefahr. - MrGreen - 24.11.2015 deswegen habe ich die ja auch nicht erwähnt - Frank the Judge - 24.11.2015 Na also, da sehen wir. Nicht erwähnen ist immer gut. - Francis 2 - 24.11.2015 Umrüstungen welche die Verkehrssicherheit erhöhen, gefährden die H-Zulassung in der Regel nicht. Ein Restrisiko bleibt dennoch, denn letztendlich ist es von der Auslegung des Prüfers abhängig. |