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Eintragung für Rote Blinker bei US-Modell möglich? - Druckversion

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Eintragung für Rote Blinker bei US-Modell möglich? - Waldorfhysteria - 01.07.2015

Hier meine Frage an die US Modell Fraktion.

Ein Kumpel von mir, der nicht hier im Forum angemeldet ist hat eine C5 als US-Modell ohne Beleuchtungsumbau.
Um die Beschaffung der begehrten TÜV Plakette günstiger und unkomplizierter zu gestalten fragt er sich, ob es eine Möglichkeit gibt, dass jemand ihm die Beleuchtung so absegnet und entsprechend Einträgt wie sie die amis nunmal ausführen.
Ich sollte präziese nach den roten Blinkern fragen also was sagt ihr, hot or not?

ich war bis jetzt ja der Meinung dass man um den Beleuchtungsumbau nicht herum kommt aber für ihn wäre es natürlich ne super Sache wenn ich mal unrecht habe sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Gruß Eike


- MrGreen - 01.07.2015

Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel, aber normalerweise unmöglich


RE: Eintragung für Rote Blinker bei US-Modell möglich? - SANICH - 01.07.2015

Da die entsprechenden Teile - Europa Modelle - erhältlich sind ist es wohl ziemlich ausichtslos.
Habe zB bei meiner vorne / hinten kleine Kennzeichen eingetragen - Zulassungsstelle weigert sich aber.
Good luck !!!


- 5xl - 01.07.2015

Bei mir ist nichts umgebaut gewesen allerdings braucht man für die Beleuchtung eine permanent mitzuführende Sondererlaubnis des jeweiligen Landratsamtes. Also bei US Modellen scheint es in Einzelfällen einen Weg zu geben..
Gruss
5XL


- smartie - 01.07.2015

So ist meine auch zugelassen. Komplett US, mit Ausnahmegenehmigung.


- fsahm - 01.07.2015

Richtig,

dafür benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung. Die stellt die dafür zuständige Behörde (in Bremen der Innensenator und bei meiner Corvette war es das das Landeseinwohneramt Berlin) ggf. aus.

Das sind Ausnahmen von einzelnen Paragraphen der Straßenverkehrzulassungsodnung (StVZO).

Die zuständige Zulassungsbehörde stellt dann eine Sondergenehmigung hierfür aus, die mitgeführt werden sollte. Die habe ich aber noch nie benötigt, da im Zulassungschein Teil 1 und Teil 2 alles aufgeführt ist.

Wie unten im Bild zusehen ist, handelt es sich um § 54/3 der StVZO bei den hinteren roten Blinkleuchten.

Gruß
Friedel


- fsahm - 01.07.2015

Richtig,

dafür benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung. Die stellt die dafür zuständige Behörde (in Bremen der Innensenator und bei meiner Corvette war es das das Landeseinwohneramt Berlin) ggf. aus.

Das sind Ausnahmen von einzelnen Paragraphen der Straßenverkehrzulassungsodnung (StVZO).

Die zuständige Zulassungsbehörde stellt dann eine Sondergenehmigung hierfür aus, die mitgeführt werden sollte. Die habe ich aber noch nie benötigt, da im Zulassungschein Teil 1 und Teil 2 alles aufgeführt ist.
Es handelt sich um § 54/3 der StVZO bei den hinteren roten Blinkleuchten.

Gruß
Friedel


- Waldorfhysteria - 01.07.2015

Na dann mal danke für die Antworten, als Fazit lässt sich denke ich sagen:
Ja es ist unter Umständen möglich aber wie vieles
im Zulassungsbereich hängen die Erfolgschancen wahrscheinlich von der Region in der man lebt und dem Sachbearbeiter ab, der sich dann mit deinem Fall beschäftigt.
Bin mal gespannt ob er´s probiert :)


- man-in-white - 02.07.2015

Heute eigentlich nicht mehr möglich, aber mit etwas Glück.

Hatte letztens einen neueren BMW mit roten Blinkern vor mir, vor längerer Zeit einen Flachkäfer. Wobei ich natürlich nicht weiß ob die eingetragen sind.
Frank


- mikemn - 02.07.2015

Zum Thema "Flachkäfer" kann ich auch mitreden.

Habe ein 993 Cabrio mit EZ in USA und natürlich mit roten Blinkern. Hierzu gibt es von Porsche direkt (und sogar kostenlos) die Ausnahmegenehmigung für die Zulassung in D.

Von GM aber wohl leider nicht erhältlich ...

Gruß Mike