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Doppelblinker hinten - Eintragung notwendig ? - Druckversion

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Doppelblinker hinten - Eintragung notwendig ? - digitalray - 30.04.2013

Ich habe seit dem Kauf vor 6 Jahren folgende Beleuchtung hinten:


Bremslicht: 4 x Lampen rot + breite Mittelbremslampe rot

normales Abblendlicht nachts: 2 äussere Lampen rot

Blinken: jeweils eine innere von beiden Lampen auf einer Seite rot


im Fahrzeugschein ist folgendes eingetragen (was für mich nur so aussieht, dass die Lampen eben hinten rot anstatt orange sind, aber nicht wieviele):

[Bild: c4_blinker_s.jpg]

ich möchte gerne die Originalbeleuchtung haben, die für mich folgendermaßen aussieht, und die auch ein paar andere fahren:


Bremslicht: 4 x Lampen rot (stärker) + breite Mittelbremslampe rot

normales Abblendlicht nachts: 4 x Lampen rot (anstatt nur die 2 äusseren)

Blinken: beide Lampen auf einer Seite rot (anstatt nur eine)


Muss man das eintragen bzw. ändern lassen oder kann ich das einfach umlöten auf original ?

Andere fahren ja auch so rum und haben soweit ich weiss nichts extra eingetragen wegen zwei Lampen beim Blinken hinten und dass alle 4 an sind beim Abblendlicht.


RE: Doppelblinker hinten - Eintragung notwendig ? - stingray427 - 30.04.2013

Ich glaube nicht, dass Du das nach Deinen Wünschen eingetragen bekommst. Kopfschütteln
Ich würde es darauf ankommen lassen und so ändern, wie Du es haben möchtest.
Eventuell würde ich die ganze Geschichte "steckbar" machen. Dann hast Du beim TüV-Besuch schnell wieder den jetzigen Zustand . Zwinkern


RE: Doppelblinker hinten - Eintragung notwendig ? - goldi - 30.04.2013

HI Ray
Bei mir ist das so wie du es gerne hättest.
Steht dann im Schein drin"in etwa Wirkung nachgewiesen".
Hatte auch noch nie Probleme beim TÜV.
Allerdings glaube ich nicht das du den Spruch noch eingetragen bekommst.
Wenn du willst kopier ich dir den Schein und Faxe ihn dir zu.


RE: Doppelblinker hinten - Eintragung notwendig ? - digitalray - 30.04.2013

Zitat:Original von goldi
HI Ray
Bei mir ist das so wie du es gerne hättest.
Steht dann im Schein drin"in etwa Wirkung nachgewiesen".
Hatte auch noch nie Probleme beim TÜV.
Allerdings glaube ich nicht das du den Spruch noch eingetragen bekommst.
Wenn du willst kopier ich dir den Schein und Faxe ihn dir zu.


also der Satz steht bei mir auch drin, auf der Rückseite des Fahrzeugscheins, "in etwa Wirkung nachgewiesen f. Fahrtrichtanz."

[Bild: c4_blinker2.jpg]


Berechtigt das dazu, den Doppelblinker zu machen und Fahrlicht alle 4 Rückleuchten oder hat jemand extra was anderes eingetragen dazu bzw. fahren alle mit der Beleuchtung ohne weitere Eintragungen herum so dass ichs einfach umlöten dürfte ?


RE: Doppelblinker hinten - Eintragung notwendig ? - goldi - 30.04.2013

Dann bau es um. Bei mir gabs nie Probleme. OK!


- René K. - 30.04.2013

Ich bin mir nicht sicher, aber der Passus "in etwa Wirkung" ist nach meinem Verständnis eigentlich "Überflüssig" sobald die eigentliche "Beleuchtungsanlage" eingetragen ist... denn... wenn diese von der Zulassung nicht akzeptiert worden wäre hätte sie ja keiner eingetragen. Das ist aus meiner Sicht der "Gürtel zum Hosenträger".

Sobald die "roten Lampen" eingetragen sind müßte aus meiner Sicht die TÜV-konformität gegeben sein.

Da hier nicht weiter definiert ist, wieviele Lampen mit welcher Funktion belegt sind spricht eigentlich nichts dagegen, den Originalzustand herzustellen... 4xleuchten, 4xbremsen und 4xblinken.

Gruß...
René


Anzahl - spassfahrer - 30.04.2013

Ich hab bei manchen LKW's schon 3 Lichter jeweils blinken gesehen.
Wer soll sich da an 2 blinkenden Lichtern bei einer Corvette stören Grübeln


Hallo-gruenRonald


- digitalray - 30.04.2013

da fragt man sich dann schon, wozu die beleuchtung dann überhaupt umgebaut wurde.. Kopfschütteln


- 19Corvette92 - 30.04.2013

Einfach umbauen, Ralle. Yeeah!


Wichtig ist nur, dass "rot" eingetragen ist und dass du bremsen und blinken zugleich kannst. Prost!


RE: Doppelblinker hinten - Eintragung notwendig ? - Sadibaer - 30.04.2013

Habe folgenden Eintrag (Bj 86 Runde Rückleuchten).

FZ. ENTSPRICHT : I Folg. Punkten nicht STVZO: § 51A Seitl . Rückstrahler
vorn Gelb / Hinten Rot - unbl.; § 53 / 4 Warnblinkkontrolle Grün; § 54/3 Fahrtrichtungsanzeige Hi rot ; 59 zusätzliche Rückstrahler M. EG - Prüfz.

Die zuletzt aufgeführten Rückstrahler sind gar nicht dran.
Beim Tüv kein Problem gehabt. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Der Prüfer sagte nur ach so ist das geschaltet.

Gruß Wolfgang