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Kennzeichen ohne Plakette - Was kann passieren??? - Druckversion

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Kennzeichen ohne Plakette - Was kann passieren??? - LB-V 857 - 18.04.2013

Hallo liebe Gemeinde,

da seit heute auch meine Vette wieder fahren darf, stelle ich mir nach erneutem, erfolglosem Versuch ein Mopetkennzeichen zu bekommen, die Frage:

Was kann passieren, wenn ich mit einem Kennzeichen ohne Plakette rumfahre???

Es schreiben zwar immer viele Leute, dass sie es so machen aber keiner schreib seine Erfahrungen, was passiert, wenn die Rennleitung einen stoppt!

Also liebe Mopetkennzeichenfahrer, schreibt doch malwas hierzu Dafür
Kann mir vorstellen, dass sich da noch mehr Leute für interessieren...
Prost!


- man-in-white - 18.04.2013

Es gibt hier doch einige Erfahrungsberichte.
Der eine zahlt 10 €, der andere nichts. Beim nächsten gibt es eine Anzeige weil das gültige Kennzeichen nicht außen am Fahrzeug angebracht ist.
Hängt bei einer Kontrolle halt stark vom Polizisten ab.

Einige fahren schon seit Jahren ohne Probleme damit rum, andere wiederum erwischt es bei der ersten Fahrt.
Kann man leider nicht pauschal beantworten.

Frank


- Stingray 69 - 18.04.2013

Ich fahre seit Jahren vorne ohne Plaketten an verschiedenen Autos wo große Schilder nicht passen
sogar zum TÜV.


Das Original habe ich immer im Kofferraum,ich hatte noch nie Probleme fahre sogar regelmäßig Italien oder Österreich.


Einmal hatte ich bei uns in der Innenstadt einen Mängelbericht wegen ichtgestempeltem Schild
das wars auchn schon ... OK!


- Stingray 69 - 18.04.2013

zum Beispiel....


Kennzeichen - spassfahrer - 18.04.2013

Also Du meinst sicher "TAKTORKENNZEICHEN", denn die Mopetkennzeichen sind doch
nur ca. 10 x15cm.
Ich hab so eines hinten und Vorraussetzung ist bei unserer Zulassungsbehörde, dass kein anderes
passt. D.h das Auto ist vorzuführen.

Aber, seit vorigem Jahr gibt es bei uns für alle Autos sämtliche Wunschkombinationen = kurze Nummern.
Demzufolge auch die damit verbundene Blechlänge. So fahre ich an meinen BMW's 34-36cm Längen bei
11 cm Höhe.


Hallo-gruenRonald


- Corvettenuschi - 18.04.2013

Hier ist Lesestoff für den ganzen Abend:

ungesiegeltes Kennzeichen

Viel Spaß beim Lesen!


- C53 - 18.04.2013

--- laß es dumdidum eins ist im Fall des Falles klar "Vorsatz"

Hallo-gruen H1


- JR - 18.04.2013

Wo ist das Problem, wenn man den plausibel erklären kann?

Gruß

JR


- *Corvette-Piet* - 18.04.2013

@Corvettenuschi,

von dem letzten Beitrag in dem Thread vom 26.09.2007 hat sich bis heute 18.04.2013 garantiert einiges geändert, oder? Kopfschütteln


RE: Kennzeichen ohne Plakette - Was kann passieren??? - yellow postman - 18.04.2013

Zitat:Original von LB-V 857

...... aber keiner schreib seine Erfahrungen.

Also liebe Mopetkennzeichenfahrer, schreibt doch malwas hierzu Dafür
Kann mir vorstellen, dass sich da noch mehr Leute für interessieren...

Prost!

@ CP, es geht um Erfahrungen, da ändert sich nix ! Großes Grinsen

und Tüss ! Hallo-gruen


Die entsprechenden Vorschriften aus dem STVZO:

Betriebsverbot und -beschränkungen

178a Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet
FZV § 13 Abs. 1 Satz 5, Abs. 4 Satz 4; § 48 Nr. 7 40 €


179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens
FZV § 10 Abs. 12, i.V.m. § 10 Abs. 1, 2 Satz 2 und 3 Halbsatz 1; Abs. 6 Satz 1 bis 3, Abs. 7, 8 Halbsatz 1, Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 1, auch i.V.m. § 16 Abs. 5 Satz 3; § 17 Abs. 2 Satz 4; § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5; § 48 Nr. 1 10 €



179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt
FZV § 10 Abs. 12 i.V.m. § 10 Abs. 5 Satz 1; § 48 Nr. 1 40 €

179b Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichn mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist
FZV § 10 Abs. 12 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1; § 48 Nr. 1 50 €